Mitteilungen - L.G. 9/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit den Landesgesetzen vom 1. Juni 2023, Nr. 9 und vom 4. August 2023, Nr. 18, wurde das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ vom 10. Juli 2018, Nr. 9 (in Folge LGRL), abgeändert. In der vorliegenden Mitteilung wird auf die einzelnen Änderungen Bezug genommen. Die Ausführungen dienen der Information und erfüllen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Aufzählung der Änderungen erfolgt in der Reihenfolge der geänderten Gesetzesartikel des LGRL.

Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich einiger Änderungen Einwände seitens staatlicher Stellen eingegangen sind, sodass der Text des LGRL nochmals an einigen Stellen überarbeitet werden muss. Dies betrifft insbesondere die abgeänderten Art. 54 (Änderungen zum Gemeindeplan für Raum und Landschaft), Art. 58 (Wiedergewinnungsplan) und Art. 89/bis (Bautoleranzen).


Aut._Prov._BZ_Mitteilung_über_die_Änderungen_am_Landesgesetz_Raum_und_Landschaft_vom_10._Juli_2018_Nr._9_A401733071_.pdf herunterladen (0.42 MB)

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