Verkehrsbeschränkungen

verkehrsschilder

Aktuelle Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.


St. Michael

Maibaumfest der Pfadfinder

  • Im Zeitraum 30.04.2024 ab 7.00 Uhr bis zum 01.05.2024 bis 22.00 Uhr gilt im Zentrum von St. Michaelfolgende Verkehrsregelung :
    • Fahrverbot in der Bahnhofstraße (von der Kreuzung Albertus-Magnus-Platz bis zum Rathausplatz), auf dem Rathausplatz, in der J.-G.-Plazer-Straße (vom Rathausplatz bis zur Kreuzung mit der Hans-Weber-Tyrol-Straße und in der Kapuziner Straße (die letzten 100 Meter vor Einmündung in den Rathausplatz), ausgenommen die Fahrzeuge der Veranstalter;
    • den Anrainern des Zentrums von St. Michael wird die Zufahrt so lange gestattet, wie dies aufgrund der öffentlichen Sicherheit möglich ist;
    • die Zufahrt der Anrainer der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße erfolgt in diesem Zeitraum von Süden her über den St.-Anna-Weg;
    • die Auf-und Abladetätigkeit wird so lange gestattet, wie dies aufgrund der öffentlichen Sicherheit möglich ist.

Sporttag des deutschsprachigen Grundschulsprengel Eppan und deutschsprachigen Schulsprengel Eppan

  • Am 30.04.2024 (im Falle von schlechter Witterung am 07.05.2024) gilt von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr in St. Michael auf dem Parkplatz östlich des Sportplatzes ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.


„Frühschoppen“ des Landesrettungsvereins Weißes Kreuz Überetsch

  • Von Mittwoch, 24.04.2024 ab 13.00 bis zum Donnerstag, 25.04.2024 um 24.00 Uhr gilt auf dem Parkplatz „Widumanger“ ein Fahr- und ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung .

 Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz)

  • Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
  • Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
  • Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
  • Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.

Happymarkt

An folgenden drei Samstagen 16. März 2024, 22. Juni 2024, 28. September 2024 gilt jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr in St. Michael folgende Verkehrsregelung :

  • Fahrverbot für Anrainer, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt und Fahrräder, in der Bahnhofstraße ab der Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz bis zur Kreuzung mit dem Rathausplatz und auf dem Rathausplatz, ab der Kreuzung mit der Bahnhofstraße und bis zur Kreuzung mit dem Hans-Weber-Tyrol-Platz;
  • Schließung der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße für Ladetätigkeiten, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt;
  • die Zufahrt der Anrainer der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße erfolgt in diesem Zeitraum von Süden her über den St.-Anna-Weg;
    Bei Notwendigkeit: die Teilnehmer am Flohmarkt werden dazu ermächtigt, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz „Lanseranger“ abzustellen.

Neuregelungen

  • Goldgasse:
    • Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
  • Krafußweg:
    • obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
    • obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
  • St.-Michael-Platz:
    • die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
    • Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
  • Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29. 
  • Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
    • Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
  • Rosslaufweg:
    • Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
    • Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
    • Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
    • Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
    • Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
    • Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.

St. Pauls

  • Vom 06.05.2024 bis zum 17.05.2024, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, im Aichweg vom Haus Nr. 54 bis zum Haus Nr. 32 eine abwechselnde Einbahnregelung . Der Verkehr wird mittels Lotsen geregelt.
  • Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
  • Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
  • Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls.  

Happymarkt

An folgenden zwei Samstagen 25. Mai 2024, 17. August 2024 gilt jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr in St. Pauls folgende Verkehrsregelung
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0.00 Uhr bis 24.00  auf den zwei doppelten Parkreihen (rechte und linke Seite beim Zugang zum Schulhof) auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloß Warth Weg

Schulstraßen

  • In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.   

Girlan

Frangart

  • Vom 16.03.2024 bis zum 30.04.2024, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf zirka sieben Autoabstellplätzen in der Pillhofstraße beim Haus Nr. 33 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung .
  • Vom 01.05.2024 bis zum 31.05.2024, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf zirka sieben Autoabstellplätzen in der Pillhofstraße beim Haus Nr. 33 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung .

Montiggl

Unterrain

Missian

Perdonig

Gaid

Berg

Gand

  • Vom 18.03.2024 bis zum 31.12.2024, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt ab dem Haus Nr. 28 im Badlweg in Richtung Haus Nr.11 in der Stanis Gruber Straße eine Verengung der Fahrbahn .
  • Vom 11.04.2024 bis zum 30.04.2024, gilt an drei Tagen im genannten Zeitraum von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in der Max Sparer Straße beim Haus Nr. 2 eine abwechselnde Einbahnregelung . Der Verkehr wird mittels Lotsen geregelt.
  • Am 30.04.2024, wird  von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr, der Badlweg beim Haus Nr. 26 für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
  • Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
  • Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.

22.04.2024

DEU