Verkehrsbeschränkungen

verkehrsschilder

Aktuelle Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.


St. Michael

  • vom 10. Oktober 2022 bis 10. Oktober 2023 wird im Sillnegg beim Haus Nummer 53 der Gehsteig geschlossen und es gilt eine abwechselnde Einbahnregelung. Für die Fußgänger wird ein Gehweg errichtet.
  • vom 17. Mai bis zum 7. Oktober 2023 gilt auf dem Parkplatz "Widumanger" ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
  • im Zeitraum vom 28. August bis zum 23. September 2023, jeweils von 0 bis 24 Uhr, gilt in folgenden Straßen eine abwechselnde Einbahnregelung:
    • in der Goldgasse,
    •  im Maria-Rast-Weg;
    • in der J.-G.-Plazer-Straße;
    • in der St.-Anna-Straße;
    • in der Bahnhofstraße beim Haus Nr. 18;
    • im Kreuzweg;
    • im Reinspergweg;
      Der Verkehr wird mittels Lotsen geregelt.
  • vom 4. bis zum 22. September 2023, von 0 bis 24 Uhr gilt auf dem Michaelsplatz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf neun Autoabstellplätzen, ausgenommen Baustellenfahrzeuge, und bei Notwendigkeit auch auf fünf Motorradparkplätzen und einem Invalidenplatz.
  • Vom 11. bis zum 22. September 2023 von 0 bis 24 Uhr gilt eine abwechselnde Einbahnregelung auf dem gesamten Michaelsplatz
  • Vom 4. bis zum 22. September von 0 bis 24 Uhr gilt folgende Verkehrsregelung: Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf neun Autoabstellplätzen auf dem Michaelsplatz, ausgenommen Baustellenfahrzeuge; bei Notwendigkeit Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf fürn Motorradparkplätzen und einem Invalidenplatz auf dem Michaelsplatz.
  • Vom 11. bis zum 22. September von 0 bis 24 Uhr gilt folgende Verkehrsregelung auf dem gesamten Michaelsplatz: abwechselnde Einbahnregelung auf dem gesamten Michaelsplatz.
  • Vom 25. bis zum 27. September 2023 von 0 bis 24 Uhr gilt eine abwechselnde Einbahnregelung im Krafussweg beim Haus Nr. 5.

Happymarkt

An folgenden drei Samstagen, 25. März, 24. Juni und 23. September 2023, gilt jeweils von 6 bis 18 Uhr in St. Michael folgende Verkehrsregelung:

  • Fahrverbot für Anrainer, ausgenommen  die Teilnehmer am Flohmarkt und Fahrräder, in der Bahnhofstraße ab der Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz bis zur Kreuzung mit dem Rathausplatz und auf dem Rathausplatz, ab der Kreuzung mit der Bahnhofstraße und bis zur Kreuzung mit dem Hans-Weber-Tyrol-Platz;
  • Schließung der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße für Ladetätigkeiten, ausgenomen die Teilnehmer am Flohmarkt;
  • die Zufahrt der Anrainer der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße erfolgt in diesem Zeitraum von Süden über den St.-Anna-Weg.

Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz)

  • Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
  • Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
  • Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
  • Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.

Neuregelungen

  • Goldgasse:
    • Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
  • Krafußweg:
    • obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
    • obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
  • St.-Michael-Platz:
    • die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
    • Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
  • Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29. 
  • Bahnhofstraße (Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
    • Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64   

St. Pauls

Girlan

Frangart

Derzeit gibt es in der Fraktion Frangart keine Verkehrsbeschränkungen. 

Montiggl

  •  Filmaufnahmen: Am 27. September 2023 gilt von 0 bis 24 Uhr auf zwei Parkreihen auf der Südseite des öffentlichen Parkplatzes in Montiggl (Waldparkplatz) auf einer Fläche von circa 250 Quadratmetern ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Fahrzeuge der Veranstalter

Unterrain

Missian

Perdonig

Gaid

Berg

Gand

  • Vom 7. Juli bis zum 22. September 2023, von 0 bis 24 Uhr, gilt in verschiedenen Straßen in der Unteren Gand folgende Verkehrsregelung:
    • Lambrechtsweg: ab der Kreuzung mit der A.-Hofer-Straße bis zum Haus Nr. 8/A gilt eine abwechselnde Einbahnregelung und ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0 bis 24 Uhr auf allen öffentlichen Autoabstellplätzen längs der Straße;
    • Lambrechtsweg: Ab der Kreuzung mit dem Weingüterweg bis zum Haus Nr. 34 gilt eine abwechselnde Einbahnregelung und ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0 bis 24 Uhr auf allen öffentlichen Autoabstellplätzen längs der Straße;
    • Steinackerweg: Ab dem Haus Nr. 1 bis zum Haus Nr. 15 gilt eine abwechselnde Einbahnregelung und ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0 bis 24 Uhr auf allen öffentlichen Autoabstellplätzen längs der Straße;
    • der Verkehr wird mittels Lotsen oder Ampel geregelt.
  • Vom 1. August bis zum 1. Oktober 2023, jeweils von 0 bis 24 Uhr, gilt auf drei Autoabstellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz in der Max-Sparer-Straße gegenüber dem Kondominium Haus Nr. 14-36 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
  • Vom 21. August bis zum 22. September 2023 gelten von 0 bis 24 Uhr im Kastanienweg und im Weingüterweg eine abwechselnde Einbahnregelung und ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0 bis 24 Uhr auf allen öffentlichen Autoabstellplätzen längs der Straße. Der Verkehr wird mittels Lotsen oder Ampel geregelt.
  • im Zeitraum vom 28. August bis zum 23. September 2023, jeweils von 0 bis 24 Uhr, gilt in folgenden Straßen eine abwechselnde Einbahnregelung:
    • im Badlweg beim Haus Nr. 5;
    • im Rittsteinweg beim Haus Nr. 28 A
      Der Verkehr wird mittels Lotsen geregelt.
  • Vom 1. bis zum 30. September 2023 gilt von 0 bis 24 Uhr in der Max-Sparer-Straße ab der Kreuzung mit der Stanis-Gruber-Straße bis zum Haus Nr. 163 eine abwechselnde Einbahnregelung. Der Verkehr wird mittels Lotsen oder Ampel geregelt.
  • Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
  • Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht. 
  • Vom 7 bis zum 22. September 2023 von 7 bis 19 Uhr gilt auf dem Kastanienweg folgende Verkehrsregelung:
    • die Straße wird für den Fahrzeugverkehr gesperrt, ausgenommen für die Anrainer;
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0 bis 24 Uhr auf allen öffentlichen Autoabstellplätzen längs der Straße.
  • Ab sofort bis zum 22. September 2023 gilt von 0 bis 24 Uhr auf drei Autoabstellplätzen im Lambrechtsweg beim Kindergarten ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen für Baustellenfahrzeuge.

22.09.2023

DEU