- Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
- Ab sofort bis zum 31.03.2025, von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf folgenden öffentlichen Parkplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge: Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Hugo-Zuber-Weg (Kreuzungsbereich Sillweg) und Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Sillweg (Kreuzungsbereich Hugo-Zuber-Weg ).
- Vom 14.10.2024 bis zum 12.12.2024, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf einer öffentlichen Parkfläche in der Goldgasse beim Haus Nr. 7 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge. Bei öffentlichen Veranstaltungen im Zentrum von St. Michael ist diese Verkehrsregelung aufgehoben.
- Vom 17.10.2024 bis zum 18.12.2024, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, gilt acht Mal im genannten Zeitraum in der Bahnhofstraße beim Haus Nr. 23 eine abwechselnde Einbahnregelung . Der Verkehr wird mittels Lotsen geregelt.
Nikolaus-Umzug in St. Michael
Am 06.12.2024 von 14.30 bis 16.30 Uhr wird die Bahnhofstraße ab der Kreuzung mit der Umfahrungsstraße S.S.42 (beim Supermarkt „Poli“) bis zur Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz, der Maria Rast Weg von der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Einfahrt vom Parkplatz „Eviva Sport“, der Albertus-Magnus-Platz, die Josef-Innerhofer-Straße und der Rathausplatz für den Fahrzeugverkehr kurzfristig gesperrt und am 06.12.2024 von 12.00 bis 16.00 Uhr gilt auf der ersten vier Parkplätzen des Parkplatzes in der Bahnhofstraße (gegenüber des Geschäftes „Elektro Eppan) links nach dem Invalidenparkplatz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
Weihnachtsfeier der Adlatus
Am 08.12.2024 gilt von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf dem Parkplatz bei der Raiffeisenhalle in St. Michael ein Parkverbot mit Zwangsabschleppungt, ausgenommen für die Fahrzeuge der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen.
Verlängerung des Wochenmarktes in St. Michael
Vom 05.11.2024 bis zum 17.12.2024 gilt jeden Dienstag von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr für den folgenden Teil des Hans-Weber-Tyrol-Parkplatzes ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung :
- für die gesamte erste doppelte Parkreihe auf der Südseite des Parkplatzes;
- für die halbe Parkreihe (vom Geschäft „Blumenecke“ bis zum Invalidenparkplatz) an der Ostseite des Parkplatzes.
Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren
Auf folgenden öffentlichen Parkflächen in der Gemeinde Eppan werden ab 17. Juni die neuen Parktarife angewandt:
- Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entlang der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren:
die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro; - Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
- Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
- Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
- Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde.
Radspur
Entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz)
- Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
- Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
- Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
- Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
Neuregelungen
- Goldgasse:
- Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
- Krafußweg:
- obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
- obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
- St.-Michael-Platz:
- die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
- Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
- Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29.
- Bahnhofstraße (Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
- Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
- Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
- Rosslaufweg:
- Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
- Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
- Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
- Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
- Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
- Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.