Verkehrsbeschränkungen

verkehrsschilder

Aktuelle Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.


St. Michael

St. Pauls

  • Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
  • In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
  • Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
  • Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls.  
  • Vom 02.12.2024 bis zum 20.12.2024 und vom 07.01.2025 bis zum 28.02.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, in folgenden Straßenabschnitten folgende Verkehrsregelung:
    • abwechselnde Einbahnregelung und Schließung des Gehsteiges im St. Justina Weg vom Paulser Platz bis zum Haus Nr. 46;
    • abwechselnde Einbahnregelung im Aichweg ab der Kreuzung mit dem St. Justina Weg (Haus Nr. 27) bis zum Haus Nr. 30;
    • Schließung des Aichweges für den Fahrzeugverkehr vom Haus Nr. 30 bis zum Haus Nr. 60; die Umleitung des Fahrzeugverkehrs wird an Ort und Stelle ausgeschildert;
    • abwechselnde Einbahnregelung und Schließung des Gehsteiges im Aichweg, ab der Kreuzung mit dem St. Justina Weg (Haus Nr. 41) bis zum Haus Nr. 110;
    • abwechselnde Einbahnregelung im St. Justina Weg (Bauernfeind) ab dem Haus Nr. 30 bis zum Haus Nr. 38

Die Fahrzeuge und Busse müssen im Schritttempo fahren und können bei Notwendigkeit kurzfristig angehalten werden.

Der Verkehr wird mittels Ampel oder Lotsen geregelt. Die Busse werden nicht umgeleitet.

„Tuifltreiben“ in St. Pauls

Am 05.12.2024 gilt von 20.00 Uhr bis 20.30 Uhr ein kurzfristiges Fahrverbot im Ortskern von St. Pauls, ausgenommen Citybus:

Folgende Straßen werden kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt:

  • Paulser Platz ab der Kreuzung mit dem Schulweg;
  • Paulser Straße ab der Haus Nr. 28 (altes Feuerwehrhaus) bis zum Paulser Platz;
  • St.-Justina-Weg ab dem Altersheim bis zum Paulser Platz;
  • Unterrainer Straße dem „Parkplatz Unterdorf“ bis zum Paulser Platz;

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr von St. Pauls werden dazu ermächtigt , die Ortspolizei bei Aushilfsdiensten der Verkehrsregelung bei Bedarf zu unterstützen und diese anlässlich der Veranstaltung durchzuführen.

Gedenkfeier zu Ehren von Sepp Kerschbaumer in St. Pauls

Am Sonntag 08.12.2024 gilt in St. Pauls folgende Verkehrsregelung:

  • von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr wird die Paulser Straße ab der Hausnummer 26 (Ex-Tankstelle) in Richtung Dorfzentrum und der Paulser Platz für den Fahrzeugverkehr gesperrt;
  • von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr werden der Paulser Platz und der Schloss-Warth-Weg vom Dorfzentrum bis zur Kreuzung mit dem Luziafeldweg für den Fahrzeugverkehr gesperrt;
  • von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr wird den Fahrzeuglenkern erlaubt, entlang des Schloss-Warth-Weges und der Paulser Straße auf einer Straßenseite ihre Fahrzeuge zu parken, vorbehaltlich der Regelung des Art. 158 der St.V.O.;

Der Citybus wird umgeleitet. Die Freiwillige Feuerwehr von St. Pauls wird dazu ermächtigt, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung zu unterstützen.

Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren

  • Auf folgenden öffentlichen Parkflächen in der Gemeinde Eppan werden ab 17. Juni die neuen Parktarife angewandt:
    • Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entalng der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren:
      die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
    • Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
    • Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
    • Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
    • Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde

      Radspur

      Entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.

      Schulstraßen

      • In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.   

Girlan

  • Vom 01.10.2024 bis zum 20.12.2024, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt in der Jesuheimstraße vom Haus Nr. 12 bis zum Haus Nr. 14 eine abwechselnde Einbahnregelung ; im selben Zeitraum wird der Fahrzeugverkehr aufgrund von Auf-und Abladetätigkeiten mehrmals kurzfristig unterbrochen (max. 5min).
  • Vom 04.11.2024 bis zum 20.12.2024, von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf den öffentlichen Autoabstellplätzen auf der Südseite des „Stieackers“ ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung , ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Vom 16.11.2024 bis zum 20.12.2024, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf den öffentlichen Autoabstellplätzen in der Marktstraße bei den Häusern Nr. 30-32 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung , ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Vom 18.11.2024 bis zum 30.06.2025, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf zwei öffentlichen Autoabstellplätzen in der Marktstraße beim Haus Nr. 9 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.

Nikolausumzug des Vereins „Wild Monn Tuifl Girlan“

Am Sonntag, 01. Dezember 2024 im Ortskern von Girlan werden folgende Straßen von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt:

  • Jesuheimstraße (bei der Kellerei Girlan),
  • St.-Martin-Straße (ab der Kreuzung mit der Jesuheimstraße und bis zur Bar Greifenburg),
  • Marktstraße (ab der Bar Greifenburg) bis zur Kreuzung mit der Am Eichamt,
  • Am Eichamt,
  • Girlaner Straße ab der Kreuzung mit der Am Eichamt bis zum Girlaner Platz,
  • Girlaner Platz
  • von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr wird die Girlaner Straße vom Girlaner Platz bis zur Kreuzung Am Eichamt für den Fahrzeugverkehr gesperrt;
  • von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr wird St. Martin Straße ab dem Haus Nr. 11 (Ex Carpe Vitam) bis zur „Bar Greifenburg“ für den Fahrzeugverkehr gesperrt;
  • von 8.00 bis 22.00 Uhr tritt auf den Parkplätzen in der St.-Martin-Straße (gegenüber dem Tabakhändler), in der Girlaner Straße (ab der Kreuzung Am Eichamt bis zum Girlaner Platz) und auf dem gesamten Girlaner Platz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung in Kraft;

Die Freiwillige Feuerwehr von Girlan wird dazu ermächtigt, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung zu unterstützen. Die Busse und Citybusse werden nicht umgeleitet

Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren

Auf folgenden öffentlichen Parkflächen in der Gemeinde Eppan werden ab 17. Juni die neuen Parktarife angewandt:

  • Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entalng der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren:
    die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
  • Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
  • Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde

Neuregelung:

  • öffentlicher Parkplatz in der St.-Martin-Straße: ab sofort gilt ein durchgehendes Parkverbot für Lkw auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz in der St. Martin Straße
    • gebührenpflichtige Stellplätze auf den zwei mittleren Parkreihen auf dem Parkplatz in der St.-Martin-Straße an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten;
    • die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste halbe Stunde nicht angerechnet wird; das entsprechende Ticket muss trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Frangart

Montiggl

Unterrain

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Berg

Gand

20.11.2024

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