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Diese Kommission überprüft die Anträge von Wohnbaugenossenschaften und Einzelgesuchsteller/Innen um Zuweisung von gefördertem Baugrund, sie erstellt die jeweilige Punktebewertung und die diesbezügliche provisorische und definitive Rangordnung. Zur Zeit können Ansuchen im Dreijahres-Rhythmus eingereicht werden. Die Kommission erstellt die Kriterien für die Zuweisung bzw. ändert sie im Falle neuer Rahmenbedingungen ab. Sie behandelt auch die eingereichten Rekurse.
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