Allgemeine Information
Die Flächenwidmungsbescheinigung (ehemals urbanistische Zweckbestimmung) enthält die Raumordnungsvorschriften für eine bestimmte Liegenschaft und wird gemäß Art. 83 des Landesgesetzes 10.07.2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ ausgestellt.
Die Flächenwidmungsbescheinigung ist ab Ausstellung ein Jahr lang gültig, sofern sich die raumplanerischen Instrumente in der Zwischenzeit nicht ändern.
Im Gesuch muss angegeben werden, wie die Bescheinigung ausgestellt werden soll:
- in digitalem Format (digitale Zustellungsadresse angeben)
- oder in einer dem elektronischen Originaldokument entsprechenden Kopie in Papierformat (Art. 23 des Legislativdekretes vom 7. März 2005, Nr. 82), die bei der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten im Rathaus abgeholt werden kann.
Gesuch
Das Gesuch muss unterschrieben und mit den unten stehenden Unterlagen auf eine der folgenden Weisen eingereicht werden:
Erforderliche Dokumente
- Gesuch
- 2 Stempelmarken € 16,00
- Sekretariatsgebühren:
- für 1 Parzelle € 10,00
- von 2 bis 10 Parzellen € 20,00
- mehr als 10 Parzellen € 30,00