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Im Sinne des Artikel 130, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 wurden in der Gemeinderatssitzung vom 7. Dezember 2022, die Mitglieder der gegenständlichen Kommission ernannt.
Diese Kommission führt Lokalaugenscheine zur Feststellung der hygienischen und sanitären Mängel in den jeweiligen Wohnungen durch.
Gemeinderatsbeschluss Nr. 78 vom 07.12.2022
Ansuchen um Erteilung einer Unbewohnbarkeitserklärung (85 KB) - .PDF