Beherbergungsmeldung

Wer einen Bürger eines Staates, welcher nicht der Europäischen Union angehört oder einen Staatenlosen (auch wenn es sich nur um einen Besuch oder um Verwandte handelt) bei sich beherbergt (auch wenn unentgeltlich) oder bei sich angestellt hat (oder beides) hat die Pflicht, diesbezüglich innerhalb von 48 Stunden bei der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit eine Meldung zu machen. 

Das Formular muss vollständig ausgefüllt mit einer Kopie des Passes/Ausweises und der Aufenthaltsgenehmigung im Büro der Ortspolizei abgegeben werden.

Zuständig

Formulare

DEU