Baulandbeschaffung und -zuweisung

Aufgaben:

  • Ermittlung des Bedarfs an Wohnbauzonen
  • Erstellung der Rangordnung für die Zuweisung von gefördertem Wohnbau gemäß Gemeindeverordnung (derzeit alle drei Jahre)
  • Zuweisung des geförderten Baulandes an die Anspruchsberechtigten
  • Erschließung der Wohnbauzonen

Zuständig

DEU