Förderungen für umweltfreundlichere Fahrzeuge

Die Luftverschmutzung, unter der wir alle leiden, wird hauptsächlich vom Verkehr verursacht. Die Verwendung von erd- und flüssiggasbetriebenen oder mit einem Rußpartikelfilter (FAP) ausgestatteten Fahrzeugen gewährleisten einen geringeren Ausstoß von Schadstoffen. Diese Fahrzeuge sind von einem eventuellen Fahrverbot infolge der Luftbelastung ausgenommen.

Die öffentliche Verwaltung sieht verschiedene Unterstützungen für alle Fahrzeugbesitzer/innen, die ihren Pkw/Lkw auf Erd- oder Flüssiggas umrüsten lassen und Befreiungen von der Verkehrssteuer vor.

KFZ- Steuer

  • für die Kraftfahrzeuge, die mit einer Gasanlage zur alternativen Versorgung mit GPL oder Methangas (sowohl ausschließliche als auch gemischte Versorgung) ausgerüstet sind, gilt die Befreiung für drei Jahre;
  • für die Fahrzeuge mit Elektroantrieb gilt die Befreiung für fünf Jahre;
  • für die Fahrzeuge, die mit Hybridenantrieb Elektro/Verbrennungsmotor oder  mit Wasserstoffantrieb ausgerüstet sind, gilt die Befreiung  für drei Jahre. 

Info

Weitere Auskünfte finden Sie auf diesen Webseiten:

Achtung!

Ab 01.01.2009 gibt es keine Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit Partikelfilter!
Es gibt nicht mehr verfügbare Beiträge!

Umrüstung des PKWs/LKWs Euro 1 oder Euro 2 auf Erd- oder Flüssiggas (nur in italienischer Sprache)

Autorisierte Werkstätten

Zuständig

Zuständigkeiten

DEU