Beiträge an Vereine und Körperschaften

Vereine und Körperschaften, die für das laufende Jahr bei der Gemeindeverwaltung um einen Beitrag ansuchen wollen, müssen bis spätestens 31. Jänner (Datei herunterladen: PDFBeschluss Gemeindeausschuss Nr. 1043/2011) ein dementsprechendes Ansuchen einreichen.

Das betreffende Gesuchsmuster kann in den folgenden zuständigen Dienststellen abgeholt oder auf dieser Seite im Bereich "Formulare" abgerufen werden:

Die Gesuche müssen in den jeweils zuständigen Dienststellen abgegeben werden.

Laut Datei herunterladen: PDFVerordnung über die Gewährung von Beiträgen (Ratsbeschluss Nr. 64 vom 21.09.2011) müssen den Anträgen, die vom gesetzlichen Vertreter des Vereines, der Körperschaft oder des Komitees zu unterzeichnen sind, folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Laufende Beiträge (ordentliche Tätigkeit):
    • Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit
    • Rechnungsabschluss des Vorjahres
    • Programm für die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit
    • Finanzierungsplan (Bezugsjahr)
  • Einmalige Beiträge:
    • Beschreibung und Begründung des Vorhabens
    • Kostenvoranschlag
    • Finanzierungsplan
  • Investitionsbeiträge:
    • Beschreibung und Begründung des Vorhabens
    • Projekt, bei Bauvorhaben
    • Kostenvoranschlag
    • Finanzierungsplan
  • Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter:
    • Beschreibung und Begründung des Vorhabens
    • Projekt, bei Bauvorhaben
    • Kostenvoranschlag
    • Finanzierungsplan
  • Sachleistungen:
    • Beschreibung und Begründung des Vorhabens
    • Beschreibung der Überlassung gemeindeeigener Liegenschaften
    • Beschreibung der Zurverfügungstellung von Diensten

Vereine, welche nicht im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, müssen die vorgesehene Stempelmarke in der Höhe von 16,00 Euro beilegen.

Formulare

DEU