Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Eppan a.d.W., die aufgrund des Ablaufs des alten Personalausweises oder bei Verlust, Diebstahl oder Verschlechterung desselben einen neuen Personalausweis benötigen, erhalten ab dem 01.09.2020 die neue elektronische Identitätskarte.
Antragstellung und Ausstellungszeiten
Die Elektronische Identitätskarten werden nur nach Terminvereinbarung ausgestellt
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an +39 0471 66 75 44 oder +39 0471 66 75 29 oder +39 0471 66 75 30 von 8.00 bis 12.00 Uhr von Montag bis Freitag.
Im Meldeamt werden die Daten der BürgerInnen entgegengenommen, die für den Druck des Ausweises erforderlich sind (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdruck, evtl. Willenserklärung zur Organ- und Gewebespende) und wird eine Empfangsbestätigung des vorgelegten Antrags ausgestellt.
Danach wird der Antrag an die Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt übermittelt, welche die elektronische Identitätskarte druckt und sie mittels Einschreiben an den Bürger zustellt.
Die elektronischen Identitätskarte wird innerhalb von sechs Arbeitstagen geliefert.
In der Zwischenzeit gilt die Empfangsbestätigung als gültiges Identifizierungsdokument im Inland.
Gültigkeit
Die Gültigkeit der Identitätskarte ist je nach Alter unterschiedlich:
- 3 Jahre für Kinder bis zum 3. Lebensjahr;
- 5 Jahre zwischen dem 3. und dem 18. Lebensjahr;
- 10 Jahre für Volljährige
Die bisher im Papierformat ausgestellten Identitätskarten bleiben bis zum Verfallsdatum gültig.
Spesen
Die elektronische Identitätskarte kostet insgesamt 22,00 €, einschließlich Versandkosten. Zahlungsmöglichkeiten: in bar bzw. mit einer PagoBancomat-Karte.
Bei Antragstellung mitzubringen
- Sanitätsausweis/Steuernummer;
- Passfoto in Papierformat (45 mm x 35 mm und nicht älter als 6 Monate), mit den für den Reisepass erforderlichen Eigenschaften oder in digitaler Form: das Foto muss eine Auflösung von mindestens 400 dpi haben und die Dateigröße darf 500 KB nicht überschreiten
- die verfallene bzw. verfallende oder beschädigte Identitätskarte.
Bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist eine Kopie der bei der polizeilichen Behörde abgegebenen Verlust- bzw. Diebstahlmeldung samt Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments vorzulegen.
Minderjährige
Für die Minderjährigen wird der Antrag von den Eltern gestellt. Die Anwesenheit des/der Minderjährigen ist ab dem 12. Lebensjahr immer erforderlich.
Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist es möglich, dass die Erklärung zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises dem Meldeamt übermittelt bzw. vom anderen Elternteil vorgelegt wird.
Wenn die Identitätskarte ohne Gültigkeit für die Ausreise beantragt wird (z.B.: Nicht-italienische BürgerInnen), wird die Zustimmungserklärung nicht benötigt und der Antrag kann auch nur von einem Elternteil gestellt werden.
Die Unterschrift und der Fingerabdruck sind erst ab dem 12. Lebensjahr notwendig.
Willenserklärung zur Organ-und Gewebespende
Bei der Antragstellung können volljährige BürgerInnen die Willenserklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben.
Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat
Die Identitätskarte in Papierform wurde im ganzen Staatsgebiet fast vollständig durch die elektronischen Identitätskarte ersetzt, wie im Gesetzesdekret Nr. 78 vom 19.08.2015 vorgesehen.
Der Personalausweis in Papierform kann weiterhin ausschließlich in nachgewiesenen Fällen von Notwendigkeit und Dringlichkeit ausgestellt werden, die im Ministerialrundschreiben 03/04/2017, Nr. 4, geregelt sind und welche mit Ministerialrundschreiben 16/07/2019, Nr. 9, auf folgende Fälle reduziert wurden:
- Reisegründe (unmittelbar bevorstehende Abreise, dokumentiert durch ein Reisedokument)