Wahlamt

Das Wahlamt hat die Aufgabe, die Wählerlisten der Gemeinde zu führen. In die Wählerlisten werden alle in der Gemeinde ansässigen Bürger*innen eingetragen, die das aktive Wahlrecht haben.

Italienische Staatsbürger*innen, welche ins Ausland ziehen, bleiben in den Wählerlisten eingetragen (AIRE-Register).

Das aktive Wahlrecht haben alle volljährigen italienischen Staatsbürger*innen, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Bei den Landtagswahlen und den Gemeindewahlen in der Provinz Bozen müssen die Wahlberechtigten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kundmachung über die Ausschreibung der Wahlen außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein, wobei die auch nicht fortwährende Ansässigkeit in der Provinz Bozen länger als die in der Provinz Trient sein muss.

Bei der Wahl des Europäischen Parlaments und der Wahl der Gemeindeorgane können auch die  in Italien ansässigen EU-Staatsbürger*innen wählen. Hierfür müssen sie jedoch jeweils einen eigenen Antrag an den Bürgermeister stellen. Bei den Gemeindewahlen müssen auch die EU-Staatsbürger*innen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kundmachung über die Ausschreibung der Wahlen außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein, wobei die auch nicht fortwährende Ansässigkeit in der Provinz Bozen länger als die in der Provinz Trient sein muss.

In der Gemeinde Eppan gibt es 10 Wahlsektionen verteilt auf vier Standorte. Bei jeder Wahl wird für jede Wahlsektion ein Präsident*in und drei bis vier Stimmzähler*innen ernannt.

Im Jahr 2001 wurde ein neuer, für 18 Wahlgänge gültiger Wahlausweis eingeführt, der bei jedem Wahlgang im Wahllokal vorzulegen ist. Auf dem Wahlausweis ist genau die Wahlsektion angeführt, wo der Wahlberechtigte seine Stimme bei Wahlen abgeben kann.

Aktuelles:

Wahl des Europäischen Parlaments 2024

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39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE
ZimmerRathaus, Erdgeschoss- Zimmer Nr. 7
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