Wenn das Dokument in einer Fremdsprache abgefasst ist:
Die italienischen Beamten können nur Dokumente bearbeiten, die in unserer Sprache abgefasst sind, daher muss einem ausländischen Dokument eine legalisierte Übersetzung beigefügt werden.
Unterschriftsbeglaubigung auf Anträgen oder Ersatzerklärungen, die private Schriften enthalten
Falls der Bürger eine Unterschriftsbeglaubigung auf Anträgen oder Ersatzerklärungen, die private Schriften enthalten, insbesonders jene die eine Willensäußerung enthalten (z.B. Prokura, Mandate, Bevollmächtigungen, Ermächtigungen, Verzichts-, Annahme-, Verpflichts-, Einverständnis-, Schuldtilgungs-, Eids-, Garantieerklärungen usw.) einschließlich der zukünftigen Verpflichtserklärungen oder die Bildung, die Änderung oder die Auslöschung von Rechtsverhältnissen im privaten Recht, d. h. von vertraglicher Natur, die Beglaubigungen im Sinne des Art. 2703 des B.G.B., vornehmen muss, liegt diese im Aufgabenbereich des Notars.