Ablauf der Gültigkeit der Identitätskarte auf Papier

Ab dem 3. August 2026 verlieren alle Identitätskarten im Papierformat ihre Gültigkeit, unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Dies gilt nicht nur für Auslandsreisen, sondern auch für die Nutzung im Inland...

Veröffentlichungsdatum:

20.03.2026

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1 Minute

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Beschreibung

Ab dem 3. August 2026 verlieren alle Identitätskarten im Papierformat ihre Gültigkeit, unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Dies gilt nicht nur für Auslandsreisen, sondern auch für die Nutzung im Inland.

Um eine rechtzeitige Ausstellung zu gewährleisten, wird empfohlen, frühzeitig telefonisch einen Termin beim Meldeamt zu vereinbaren.

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 07:00 - 12:00 (nur mit Vormerkung)

Dienstag: 13:30 – 18:00 (nur mit Vormerkung)

Zusätzliche Öffnung vom 19.03.2026 bis 30.07.2026:

jeden Donnerstag von 17:00 bis 20:00 
(ohne Vormerkung und Wartezeiten sind möglich)

Terminvereinbarung unter:

0471 084 114

0471 084 115

0471 084 116

Erforderliche Unterlagen:

  • alte Identitätskarte
  • Steuernummer oder Gesundheitskarte
  • Verlust- oder Diebstahlanzeige (z.B. wenn Sie die alte Identitätskarte nicht mehr finden)
  • Gebühr: 22,00 €
  • Aktuelles Lichtbild, wobei folgende Anforderungen zu berücksichtigen sind:
    • Papierformat: 45 × 35 mm, weißer Hintergrund, nicht älter als 6 Monate   (Alternativ kann ein     digitales Foto vorab per E-Mail an: buergerdienste@eppan.eu  übermittelt werden).
    • Hintergrund: weiß
    • Auflösung: mindestens 400 dpi
    • Dateigröße: maximal 500 KB
    • Dateiformat: JPG

Minderjährige:

Der Antrag muss von beiden Elternteilen persönlich im Amt unterschrieben werden. Kann ein Elternteil nicht anwesend sein, ist eine Vollmacht und die Kopie der Identitätskarte des fehlenden Elternteils vorzulegen (Vorlage auf der Homepage der Gemeinde Eppan unter dem Suchbegriff „Minderjährige“). Ab dem 12. Lebensjahr sind zudem die Unterschrift und der Fingerabdruck des Minderjährigen erforderlich.

Organ- und Gewebespende:

Volljährige Bürgerinnen und Bürger können bei der Antragstellung ihre Willenserklärung zur Organ und Gewebespende abgeben.

Kontakt

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Zuletzt aktualisiert: 04.05.2026, 11:15 Uhr

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