Einzelne Ratsmitglieder können, im Sinne des Absatz 24 des Artikel 16 der Gemeindesatzung, mit besonderen Funktionen betraut werden, und zwar gegebenenfalls als Kontaktperson zur Bevölkerung eines Teilgebietes der Gemeinde, zu Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen und Einrichtungen auf Ortsebene; einzelne Ratsmitglieder können beauftragt werden, konkrete Programme oder Projekte zu verfolgen bzw. die Oberaufsicht zu übernehmen oder sie können mit der Koordinierung von Initiativen privater und öffentlicher Natur betraut werden.
In der Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 2021 wurden mit Beschluss Nr. 22 die Fraktionssvorsteherinnen und Fraktionsvorsteher wie folgt ernannt: