Laut Artikel 3 der Gemeindeverordnung wurde eine Ratskommission für die Zuweisung der Baugründe in den geförderten Wohnbauzonen eingesetzt. Diese Kommission prüft die eingereichten Anträge auf Baugründe und achtet darauf, dass die Vergabe gerecht und transparent erfolgt. Sie besteht aus dem Bürgermeister oder der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten sowie weiteren vom Gemeinderat ernannten Mitgliedern.
Ziel der Kommission ist es, die Vergabe der Baugründe nachvollziehbar und zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.