Sie können in folgenden Fällen die einvernehmliche Trennung oder Scheidung beantragen:
- wenn die Ehe in der Gemeinde Eppan a.d.W. vollzogen wurde, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der Eheleute;
- wenn die Trauungsurkunde einer Ehe, die mit religiöser Feier in der Gemeinde Eppan a.d.W. oder im Ausland vollzogen und anschließend in das Trauungsregister der Gemeinde Eppan a.d.W. eingetragen wurde;
- wenn einer der Ehegatten seinen Wohnsitz in der Gemeinde Eppan a.d.W. hat.
Wann ist das Verfahren im Standesamt NICHT möglich?
Sie können sich nicht vor dem Standesbeamten trennen oder scheiden lassen, wenn:
- Kinder da sind: Sie gemeinsame minderjährige Kinder, wirtschaftlich nicht selbstständige volljährige Kinder oder Kinder mit einer schweren Behinderung haben.
- Besitz übertragen wird: Die Vereinbarung die Übertragung von Eigentum beinhaltet. Ein monatlicher Unterhalt ist hingegen erlaubt.
In diesen Fällen müssen Sie einen anderen Weg wählen z.B. bei Gericht oder mit einem Anwalt.