Trennung und Scheidung

Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen, um sich vor dem Standesbeamten trennen oder scheiden zu lassen.

Dienst aktiv

Trennung und Scheidung

Für wen

Sie können in folgenden Fällen die einvernehmliche Trennung oder Scheidung beantragen:

  • wenn die Ehe in der Gemeinde Eppan a.d.W. vollzogen wurde, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der Eheleute;
  • wenn die Trauungsurkunde einer Ehe, die mit religiöser Feier in der Gemeinde Eppan a.d.W. oder im Ausland vollzogen und anschließend in das Trauungsregister der Gemeinde Eppan a.d.W. eingetragen wurde;
  • wenn einer der Ehegatten seinen Wohnsitz in der Gemeinde Eppan a.d.W. hat.


Wann ist das Verfahren im Standesamt NICHT möglich?

Sie können sich nicht vor dem Standesbeamten trennen oder scheiden lassen, wenn:

  • Kinder da sind: Sie gemeinsame minderjährige Kinder, wirtschaftlich nicht selbstständige volljährige Kinder oder Kinder mit einer schweren Behinderung haben.
  • Besitz übertragen wird: Die Vereinbarung die Übertragung von Eigentum beinhaltet. Ein monatlicher Unterhalt ist hingegen erlaubt.

In diesen Fällen müssen Sie einen anderen Weg wählen z.B. bei Gericht oder mit einem Anwalt.

Beschreibung

Trennung und Scheidung können unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Standesbeamten vollzogen werden.

So geht's

Für Informationen zum Antrag auf Ehetrennung/Scheidung (die Datei finden Sie hier unten) nehmen Sie Kontakt zum Standesamt auf, telefonisch unter +390471084457 oder mit E-Mail buergerdienste@eppan.eu.
Anschließend werden wir das Datum der gemeinsamen Unterzeichnung der einvernehmlichen Vereinbarung festlegen. Bei diesem Unterzeichnungstermin wird ein weiterer Termin für die bestätigende Unterzeichnung der Vereinbarung festgelegt (mindestens 30 Tage nach dem ersten Termin).

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:

  • Ansuchen Ehetrennung / Ehescheidung
  • Kopien der Identitätskarten

Was Sie erhalten

Je nachdem, welches Verfahren eingeleitet wird, kommt es entweder zu einer einvernehmlichen Trennung oder zu einer Auflösung mit Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe zwischen den Ehegatten.

Fristen und Fälligkeiten

Trennungen und Scheidungen werden ganzjährig vorgenommen.

Kosten

Beleg der erfolgten Zahlung an das Gemeindeschatzamt der festen Gebühr von 16,00 Euro.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.09.2026, 11:44 Uhr