Feuerbestattung

Alles zum Thema Feuerbestattung und wie sie Ihren Willen zur Einäscherung, Aufbewahrung und/oder Verstreuung der Asche schriftlich hinterlegen können.

Dienst aktiv

Themen
candle and rose

Für wen

An wen sich diese Dienstleistung richtet:

  • Italienische StaatsbürgerInnen
  • Ausländische StaatsbürgerInnen: Sie benötigen eine Erklärung des Konsulats ihres Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass die Gesetze des Herkunftslandes die Möglichkeit einer Einäscherung vorsehen (sofern vorgesehen, muss diese Erklärung beglaubigt sein).

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Eine Feuerbestattung umfasst die Einäscherung der Leiche und die anschließende Beisetzung der Asche. Die Einäscherung findet in einem Krematorium statt.
Die Willensbekundung zur Feuerbestattung und zur Ascheverstreuung muss durch eine schriftliche Erklärung erfolgen:

  • zu Lebzeiten
  • in Ermangelung des zu Lebzeiten geäußerten Willens durch eine Erklärung der Familienangehörigen.

So geht's

1 - Willensbekundung zur Einäscherung zu Lebzeiten

Die Willensbekundung zur Einäscherung kann zu Lebzeiten in der Gemeinde hinterlegt werden:

  • das Formular Willensäußerung zur Feuerbestattung/Aschenverstreuung vor dem Standesbeamten ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises beilegen
  • die Unterlagen beim Standesbeamten mit einer Stempelmarke à 16,00 Euro abgeben.


Die Erklärung zur Willensbekundung kann auch erfolgen durch:

  • Notorietätsakt
  • Testament
  • Einschreibung bei der Gesellschaft SOCREM in Bozen

2 - Willensäußerung post mortem seitens der Familienangehörigen:

Die Willenserklärung zur Einäscherung kann vom Ehegatten oder, in dessen Abwesenheit, von dem nächststehenden Verwandten abgegeben werden. Wenn mehrere Verwandte desselben Grades anwesend sind, muss die Erklärung von der Mehrheit der Verwandten gleichen Grades unterzeichnet werden.

  • das Formular zur Willensäußerung zur Feuerbestattung von Seiten des Ehepartners oder der Verwandten kann im Standesamt oder beim Bestatter ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie der Ausweise  sowie einer Stempelmarke abgegeben werden;
  • die Unterlagen werden beim Bestatter abgeben.                        

AUFBEWAHRUNG DER ASCHENURNE

Der Wunsch nach der Verwahrung der Aschenurne, mit der Verpflichtung, sie an einem sicheren und würdigen Ort aufzubewahren, kann von Verwandten oder Bekannten des Verstorbenen oder von einem Bevollmächtigten, der im Besitz der Kopie der Willenserklärung ist, eingereicht werden:

  • das Formular Antrag um die Übergabe der Urne zur Verwahrung kann im Standesamt ausgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises und zwei Stempelmarken abgegeben werden.
  • der Bürgermeister stellt dann eine Ermächtigung zur Überlassung und Aufbewahrung einer Urne aus.

VERSTREUUNG DER ASCHE

Es ist möglich, die Verstreuung von Asche zu beantragen:

Willensbekundung zu Lebzeiten:

  • das Formular "Willensäußerung zur Feuerbestattung/Ascheverstreuung" herunterladen, ausfüllen, eine Kopie eines Personalausweises und die Erklärung des Verstorbenen beilegen; die Unterlagen beim Standesamt der Gemeinde abgeben.

Die Erklärung zur Willensbekundung kann auch erfolgen durch:

  • einen schriftlichen Antrag an den Einäscherungsverband Socrem, Bozen
  • mittels einer datierten und unterschriebenen Erklärung auf Papier, die beim Ableben der Person vom nächststehenden Verwandten beim Standesamt der Gemeinde, eingereicht werden kann.

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:

  • Ausgefülltes, nicht unterzeichnetes Formular für die Willensäußerung oder Antrag auf Verwahrung der Urne
  • Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis

Für alle Fragen und Informationen wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.

Was Sie erhalten

Die schriftliche Hinterlegung der Willensbekundung zur Feuerbestattung und zur Ascheverstreuung.

Fristen und Fälligkeiten

Man kann die Willensbekundung jederzeit durchführen.

Kosten

  • Stempelmarke für die Willensbekundung zu 16,00 Euro
  • Alle weiteren Kosten besprechen Sie mit Ihrem Bestattungsunternehmen des Vertrauens.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026, 11:37 Uhr