Gewerbezonen von Gemeindeinteresse - Zuweisung von Grundstücken

Diese Verordnung der Gemeinde Eppan a.d.W. regelt die Bestimmungen und Kriterien für die Zuweisung von gemeindeeigenen Grundstücken in Gewerbezonen an Unternehmen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

27.03.2025

Beschreibung

Diese Verordnung legt fest, nach welchen Bestimmungen und Kriterien Grundstücke in den gemeindeeigenen Gewerbezonen an ansässige Unternehmen vergeben werden. Bewerbende Firmen müssen unter anderem nachweisen, dass sie seit mindestens fünf Jahren im Gewerbe tätig sind und keine geeigneten Betriebsräume besitzen, wobei die Einhaltung dieser Kriterien durch ein Punktesystem bewertet wird. Der zugewiesene Baugrund muss innerhalb einer Frist bebaut werden, und das fertige Gebäude darf danach 20 Jahre lang nicht verkauft, verpachtet oder auf andere Weise Dritten überlassen werden.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

27.03.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.09.2025, 09:45 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen