Aktuelle Verkehrsbeschränkungen
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.
- vom 07.09.2026 bis zum 31.10.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, wird in der Goldgasse das Durchfahrtsfahrverbot für Lastkraftwagen zeitweilig aufgehoben.
- die Anordnung Nr. 12149 wird widerrufen wird - vom 05.10.2026 bis zum 20.11.2026 tritt im Maria-Rast-Weg eine Einbahnregelung von der Kreuzung mit der Bozner Straße bis zur Kreuzung mit der Handwerkerstraße und in der Handwerkerstraße von der Hausnummer 22 bis Hausnummer 18 in Kraft (ausgenommen davon sind Lieferanten und Kunden der Firmen Raffeiner GmbH und Bagnara AG).
- Aufgrund von Arbeiten auf verschiedenen Straßen treten folgende Änderungen für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr in Kraft:
- abwechselnde Einbahnregelung und Parkverbot im Perdoniger Weg, von Hausnummer 12 bis zur Hausnummer 14 vom 14.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges in der Andreas-Hofer-Straße, von Hausnummer 14/A bis zur Kreuzung mit dem Lamprechtsweg vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges im Lamprechtsweg von Hausnummer 17/A bis zur Kreuzung mit der Andreas-Hofer-Straße vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges im Pigenoer Weg bei der Hausnummer 23 vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Straßensperrung im Matschatscherweg von Hausnummer 2 bis zur Kreuzung mit dem Turmbachweg, im Zeitraum vom 19.10.2026 bis 28.10.2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
- abwechselnde Einbahnregelung und Straßensperrung im Turmbachweg von der Kreuzung mit dem Bergweg bis zur Kreuzung mit Matschatscherweg, vom 19.10.2026 bis 28.10.2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- vom 07.10.2026 bis 06.11.2026 abwechselnde Einbahnregelung in der Bozner Straße, von der Kreuzung mit der Maderneidstraße bis zur Kreuzung mit dem Maria-Rastweg;
- vom 07.10.2026 bis 06.11.2026 Straßensperrung in der Kalterer Straße von Kreuzung St. Anna Weg bis Kreuzung Unteralberweg;
- vom 07.10.2026 bis 06.11.2026 abwechselnde Einbahnregelung im Maria-Rast-Weg von der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Hausnummer 7;
- vom 07.10.2026 bis 06.11.2026 abwechselnde Einbahnregelung in der Pillhofstraße von Hausnummer 31 bis zur Hausnummer 37;
- vom 07.10.2026 bis 06.11.2026 Straßensperrung im St. Anna-Weg von Hausnummer 30 bis Kreuzung mit dem Stampflweg;
- vom 07.10.2026 bis 06.11.2026 Straßensperrung im Weingüterweg von Hausnummer 1 bis zur Kreuzung mit der Andreas-Hofer-Straße;
- vom 07.10.2026 bis 06.11.2026 Straßensperrung im Reinspergweg von der Kreuzung Maderneidstraße bis zur Kreuzung Krafussweg;
- vom 07.10.2026 bis 06.11.2026 Sperrung Krafussweg von Kreuzung Reinspergweg bis Kreuzung Aichweg.
- vom 06.10.2026 bis zum 30.10.2026 an den Wochentagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr, in der Goldgasse auf zwei öffentlichen Parkplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung in Kraft tritt. Die betroffenen Flächen werden vor Ort ausgeschildert.
- vom 19.10.2026 bis zum 23.10.2026 tritt in der Bozner Straße im Abschnitt der Hausnummer 2 eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft, die durch eine entsprechende Ampelregelung geregelt wird.
- Eventmarkt „Selbergmocht“ - am 24.10.2026 in der Zeit von 05:30 Uhr bis 19:00 Uhr, treten folgende Änderungen für den Fahrzeugverkehr in Kraft:
- die Johann-Georg-Plazer-Strasse ab dem Hans-Weber-Tyrol-Parkplatz bis zum Rathausplatz wird für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Während dieses Zeitraums ist die Durchfahrt für alle Fahrzeuge untersagt;
- die Kapuziner Straße ab dem Rathausplatz bis zur Grundschule in St. Michael wird für den Fahrzeugverkehr zu gesperrt. Während dieses Zeitraums ist die Durchfahrt für alle Fahrzeuge untersagt;
- den Rathausplatz und die Bahnhofstrasse ab der Kreuzung bei der Hausnummer 11 in St. Michael werden für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Während dieses Zeitraums ist die Durchfahrt für alle Fahrzeuge untersagt;
- auf dem Hans-Weber-Tyrol-Parkplatz in St. Michael tritt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung in Kraft. Die betroffenen Flächen werden vor Ort ausgeschildert.
- Umwidmung eines Parkplatzes am Albertus- Magnus-Platz in einen Stellplatz für das Halten und Parken von Taxis und Mietwagen mit Fahrer. Die betroffene Fläche wird durch eine entsprechende vertikale und horizontale Straßenbeschilderung ordnungsgemäß ausgewiesen.
- im Kreuzweg zwischen bei der Hausnummer 21 (Fahrtrichtung Lavason) tritt ein Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge in Kraft, ausgenommen davon sind Anrainer, Traktoren und Fahrräder.
- Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
- Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen, welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
- Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz)
- Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
- Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
- Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
- Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
- Neuregelung Goldgasse: Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
- Neue Regelung des Fußgängerverkehrs Ausweisung eines Fußgängerweges vom Lanseranger bis zur Bahnhofstraße
- Neuregelung Krafußweg:
- obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
- obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
- Neuregelung St.-Michael-Platz:
- die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
- Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
- Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
- Neuregelung Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29.
- Neuregelung Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
- Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
- Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
- Neuregelung Rosslaufweg:
- Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
- Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
- Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
- Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
- Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
- Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
- Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.
- Neuregelung J.-G.-Plazer-Straße:
- Einrichtung eines wechselseitigen Einbahnverkehrs im verengten Abschnitt der J.-G.-Plazer-Straße, von der Kreuzung mit der Goldgasse bis zum Haus Nr. 29. Dem Verkehr, der aus dem Ortszentrum von St. Michael kommt, wird die Vorfahrt eingeräumt.
- Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
- Auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg werden (bei der Feuerwehrhalle St. Pauls) drei Stellplätze auf der Ostseite für Fahrzeuge von Personen mit Behinderung reserviert
- In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
- Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
- Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls.
- Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
- Schulstraße: In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.
- Törggelefest der Musikkappelle Girlan - an folgenden Tagen wird die St. Florian Straße, ab der Kreuzung mit dem Girlaner Platz bis zur Kreuzung mit der Jesuheimstraße, für den Fahrzeugverkehr gesperrt:
- am 01.10.2026 und 02.10.2026, jeweils von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr,
- am 03.10.2026, von 12:00 Uhr bis 23:00 Uhr und am 04.10.2026, von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
- "Letzte Traubenfuhre" - 10.10.2026 (Weinwelt Girlan)
von 13:30 bis um 18:00 Uhr werden folgende Straßen für den Fahrzeugverkehr gesperrt und es gilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung:- Girlaner Platz in Fahrtrichtung Girlaner Straße
- Girlaner Straße ab der Kreuzung Am Eichamt bis zum Girlaner Platz
- Franz-Obersteiner-Gasse in Fahrtrichtung Girlaner Straße.
- am 18.10.2026 zwischen 10.00 Uhr bis 11:30 Uhr, das wird Dorfzentrum Girlan kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Während dieses Zeitraums ist die Durchfahrt für alle Fahrzeuge untersagt
- am Montag, 09. November 2026, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr gilt im Pranzollweg im Bereich der Hausnummer 1/A ein zeitweiliges Fahrverbot.
- am 08.11.2026 zwischen 10.15 Uhr bis 11:45 Uhr, wird das Dorfzentrum Girlan im Bereich der Kirche kurzfristig für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Während dieses Zeitraums ist die Durchfahrt für alle Fahrzeuge untersagt.
- Neuregelung öffentlicher Parkplatz in der St.-Martin-Straße:
- ab sofort gilt ein durchgehendes Parkverbot für Lkw auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz in der St.-Martin-Straße gebührenpflichtige Stellplätze
- auf den zwei mittleren Parkreihen auf dem Parkplatz in der St.-Martin-Straße an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten;
- die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste halbe Stunde nicht angerechnet wird; das entsprechende Ticket muss trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
- am 01.11.2026 in der Zeit von 10:45 Uhr bis 11:15 Uhr tritt in Frangart folgende Verkehrsregelung in Kraft: Kurzfristige Sperrung für den Fahrzeugverkehr in der Sepp Kerschbaumer Straße bei der Kirche sowie in der Sigmundskroner Straße ab der Kreuzung mit der Sepp Kerschbaumer Straße bis zum Friedhof.
- am 11.11.2026 in der Zeit von 17:15 Uhr bis 18:00 Uhr tritt in Frangart folgende Verkehrsregelung in Kraft: Kurzfristige Sperrung für den Fahrzeugverkehr der Sigmundskroner Straße ab der Hausnummer 24 (Spielplatz bis zur Hausnummer 3 (Festplatz).
- Sigmundskroner Straße - Durchgehendes Parkverbot in der Sigmundskroner Straße in Richtung Dorfzufahrt Weststeite ab der Zufahrt zum Haus Nr. 12 bis zur Kreuzung mit der Sepp Kerschbaumer Straße.
- Neue Verkehrsregelung in der Pillhofstraße auf der Gp. 6697(LS 54)
- Innerhalb der geschlossenen Ortschaft Unterrain wird ein Parkverbot 0-24h, seitlich der Pillhofstraße (LS 54) im Bereich von Kilometer 2+860 linksseitig bis Kilometer 2+890 linksseitig auf der G.P. 6697 ausgewiesen.
- Derzeit gibt es in der Fraktion Montiggl keine Verkehrsbeschränkungen.
Derzeit gibt es in der Fraktion Unterrain keine Verkehrsbeschränkungen.
- Öffentlicher Parkplatz im Hocheppaner Weg
- Die Stellplätze auf dem gesamten Parkplatz im Hocheppaner Weg sind von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 4,50 Euro pro Tag. Das entsprechende Ticket muss gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.Außerhalb des obgenanten Zeitfensters gilt ein Parkberbot mit Zwangsabschleppung für alle Fahrzeuge.
- Neuregelung auf dem öffentlichen Parkplatz im Missianer Weg
- Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Missianer Weg bei der Hausnummer 39 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
- Aufgrund von Arbeiten auf verschiedenen Straßen treten folgende Änderungen für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr in Kraft: von Arbeiten auf verschiedenen Straßentreten folgende Änderungen für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr in Kraft:
- abwechselnde Einbahnregelung und Parkverbot im Perdoniger Weg, von Hausnummer 12 bis zur Hausnummer 14 vom 14.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges in der Andreas-Hofer-Straße, von Hausnummer 14/A bis zur Kreuzung mit dem Lamprechtsweg vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges im Lamprechtsweg von Hausnummer 17/A bis zur Kreuzung mit der Andreas-Hofer-Straße vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges im Pigenoer Weg bei der Hausnummer 23 vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Straßensperrung im Matschatscherweg von Hausnummer 2 bis zur Kreuzung mit dem Turmbachweg, im Zeitraum vom 19.10.2026 bis 28.10.2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
- abwechselnde Einbahnregelung und Straßensperrung im Turmbachweg von der Kreuzung mit dem Bergweg bis zur Kreuzung mit Matschatscherweg, vom 19.10.2026 bis 28.10.2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Derzeit gibt es in der Fraktion Gaid keine Verkehrsbeschränkungen.
- Aufgrund von Arbeiten auf verschiedenen Straßentreten folgende Änderungen für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr in Kraft:
- abwechselnde Einbahnregelung und Parkverbot im Perdoniger Weg, von Hausnummer 12 bis zur Hausnummer 14 vom 14.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges in der Andreas-Hofer-Straße, von Hausnummer 14/A bis zur Kreuzung mit dem Lamprechtsweg vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges im Lamprechtsweg von Hausnummer 17/A bis zur Kreuzung mit der Andreas-Hofer-Straße vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges im Pigenoer Weg bei der Hausnummer 23 vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Straßensperrung im Matschatscherweg von Hausnummer 2 bis zur Kreuzung mit dem Turmbachweg, im Zeitraum vom 19.10.2026 bis 28.10.2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
- abwechselnde Einbahnregelung und Straßensperrung im Turmbachweg von der Kreuzung mit dem Bergweg bis zur Kreuzung mit Matschatscherweg, vom 19.10.2026 bis 28.10.2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Castelmusika 2026 - vom 18.10.2026 von 09:00 Uhr bis um 18:00 Uhr, werden folgende Straßenabschnitte für den Fahrzeugverkehr gesperrt und es treten folgendene Parkverbote mit Zwangsabschleppung: Kreuzsteinweg:
- ab Haus Nr. 28 (Feuerwehrhaus Berg) bis zur Kreuzung mit dem St.-Justina-Weg (Abzweigung zur St.-Justina-Kirche),
- Doosweg (Feldweg): ab der Kreuzung mit dem Matschatscherweg bis zur Kreuzung mit dem Bergweg,
- Seitenstraße des Bergwegs: ab der Kreuzung mit der Landesstraße Bergweg beim Haus Nr. 48 bis Haus Nr. 48A,
- Kreuzsteinweg: ab Haus Nr. 28 (Feuerwehrhaus Berg) bis Haus Nr. 48A im Bergweg.
- Arbeiten im Weingüterweg
- vom 28.09.2026 bis zum 30.09.2026, wird der Weingüterweg im Abschnitt der Hausnummer 6 für den Fahrzeugverkehr komplett gesperrt.
- vom 02.09.2026 bis zum 10.11.2026, tritt im Weingüterweg im Abschnitt der Hausnummer 6 eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft, die durch eine entsprechende horizontale Straßenbeschilderung geregelt wird.
- Aufgrund von Arbeiten auf verschiedenen Straßentreten folgende Änderungen für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr in Kraft:
- abwechselnde Einbahnregelung und Parkverbot im Perdoniger Weg, von Hausnummer 12 bis zur Hausnummer 14 vom 14.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges in der Andreas-Hofer-Straße, von Hausnummer 14/A bis zur Kreuzung mit dem Lamprechtsweg vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges im Lamprechtsweg von Hausnummer 17/A bis zur Kreuzung mit der Andreas-Hofer-Straße vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Sperrung des Gehsteiges im Pigenoer Weg bei der Hausnummer 23 vom 15.10.2026 bis zum 16.10.2026;
- abwechselnde Einbahnregelung und Straßensperrung im Matschatscherweg von Hausnummer 2 bis zur Kreuzung mit dem Turmbachweg, im Zeitraum vom 19.10.2026 bis 28.10.2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
- abwechselnde Einbahnregelung und Straßensperrung im Turmbachweg von der Kreuzung mit dem Bergweg bis zur Kreuzung mit Matschatscherweg, vom 19.10.2026 bis 28.10.2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
- Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.
- Neue Verkehrsregelung auf dem öffentlichen Parkplatz im Weingüterweg:
- Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Weingüterweg bei der Hausnummer 26 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Samstag, jeweils von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Parkverbot für Camper und Anhänger in der Sportzone Rungg
Auf der Parkfläche entlang der Montiggler Straße im Bereich der „Sportzone Rungg“ gilt für Fahrzeuge gemäß Art. 47 Abs. 1 Buchst. i) der Straßenverkehrsordnung (Anhänger) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung. Die betroffene Fläche wird durch eine entsprechende, vor Ort anzubringende vertikale Straßenbeschilderung ordnungsgemäß ausgewiesen.
Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren
- Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entlang der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren: die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
- Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif pro Tag 5,0 Euro (Parkplatzgebühren von Montag bis Sonntag von 7:00 – 22:00 Uhr – Parkverbot von 22:00 – 7:00 Uhr);
- Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
- Blaue Zonen in den Ortskernen der Ortschaften von Eppan.a.d.W.: die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 €;
- Montiggl "Oberer Parkplatz" (Parkplatz 1): Stundentarif PKW: 1,00 €; Tagesticket Personenkraftwagen: 5,00 € (im Voraus zu erwerben); Tagesticket Camper: 20,00 € (im Voraus zu erwerben);
- Montiggl "Unterer Parkplatz" (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen : Stundentarif von 08:00 bis 19:00 Uhr: 2,00 €; Stundentarif von 19:00 bis 08:00 Uhr: 1,00 €.