Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.

Veröffentlichungsdatum:

29.10.2025

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15 Minuten

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Beschreibung

Aktuelle Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.

St. Michael

  • Holzkonstruktion zum ökologischen Fußabdruck Vom 13.10.2025 bis zum 10.11.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, tritt auf der Nordseite des neuen öffentlichen Parkplatzes in der Boznerstraße (Tetterparkplatz) in St. Michael auf drei Autoabstellplätzen sowie auf der Mittelreihe auf zwei Autoabstellplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung in Kraft.
  • Im Zeitraum vom 04.07.2025 bis einschließlich 31.10.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gilt auf den nachfolgend genannten öffentlichen Parkplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung gilt, ausgenommen hiervon sind Baustellenfahrzeuge: drei Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Hugo-Zuber-Weg (Kreuzungsbereich Sillweg).
  • Im Zeitraum vom 08.09.2025 bis einschließlich 31.10.2025 wird an drei Tagen innerhalb dieses Zeitraums in einer Seitenstraße der Bozner Straße, zwischen Haus Nr. 11 und Haus Nr. 40 A, eine wechselnde Einbahnregelung eingeführt.
  • Im Zeitraum vom 01.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025 tritt täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr in den nachfolgend genannten Straßenabschnitten eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft:
    Betroffene Straßenabschnitte:
    • Kreuzungsbereich Reinspergweg/Krafussweg
    • Bahnhofstraße: Höhe Haus Nr. 1
    • Marklhofweg: Höhe Haus Nr. 3
    • Sigmundskroner Straße: Höhe Haus Nr. 1
    • Unterrainer Straße: Höhe Haus Nr. 70
    • Kreuzungsbereich Maderneidstraße/Krafussweg: Höhe Haus Nr. 12
    • Turmbachweg: Höhe Haus Nr. 2
    • Feldweg: Höhe Haus Nr. 4C
    • Paulser Platz -St. Martin Straße: Höhe Haus Nr. 25
    • Lammweg: Höhe Haus Nr. 28A
    • Matschatscher Weg: Höhe Haus Nr. 20 |Der Verkehr wird während dieses Zeitraums durch Verkehrslotsen oder Ampelanlagen geregelt. Die Verkehrsführung auf den von den Arbeiten betroffenen Teilabschnitten erfolgt dabei flexibel und richtet sich nach den jeweils aktuellen, baustellenbedingten Erfordernissen.
  • Im Zeitraum vom 04.10.2025 bis zum 28.11.2025 besteht täglich in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Reinspergweg, auf Höhe der Hausnummer 9, eine Straßenverengung. Infolgedessen tritt eine wechselseitige Verkehrsführung mittels Einbahnregelung in Kraft.
  • In den nachstehend angeführten Straßenabschnitten tritt ein Fahrverbot in Kraft, ausgenommen für Anrainer. Zusätzlich wird – je nach Erfordernis – auf den öffentlichen Autoabstellplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung eingerichtet. Betroffene Straßenabschnitte:
    • Maria Rast Weg vom 03.10.2025 bis 10.11.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr: von Haus Nr. 4F bis Haus Nr. 4S
    • Madoos vom 03.10.2025 bis 10.11.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr: von der Kreuzung mit dem Maria-Rast-Weg (bei Haus Nr. 4F) bis Haus Nr. 46 
      Zusätzlich gilt im Zeitraum 04.10.2025 bis 31.10.2025, täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr, auf fünf öffentlichen Autoabstellplätzen in der Hans-Nicolussi-Leck-Straße (beim Haus Nr. 47) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge. Während der gesamten Bauzeit erfolgt die Verkehrsregelung auf den betroffenen Straßenabschnitten entsprechend den baustellenbedingten Erfordernissen.
  • Im Kreuzungsbereich Maria Rast Weg / Madoos gilt in der Zeit vom 28.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025 jeweils täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr eine abwechselnde Einbahnregelung. Der Verkehr wird durch Lotsen geregelt.
  • Vom 03.11.2025 bis zum 28.11.2025, jeweils von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, wird der Weingüterweg im Abschnitt von Haus Nr. 20 bis Haus Nr. 26 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert. Während dieses Zeitraums wird der Verkehr in den betroffenen Teilabschnitten der Arbeiten entsprechend geregelt.
  • Am 04.11.2025 wird der Reinspergweg im Bereich des Hauses Nr. 9 zwischen 7:00 Uhr und 11:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert.
  • Verlängerung des Wochenmarktes in St. Michael: Vom 04.11.2025 bis zum 23.12.2025 jeweils dienstags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhrgilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung für folgende Bereiche des Hans-Weber-Tyrol-Parkplatzes: 
    • die gesamte erste doppelte Parkreihe auf der Südseite des Parkplatzes;
    • die halbe Parkreihe an der Ostseite des Parkplatzes (vom Geschäft „Blumenecke“ bis zum Invalidenparkplatz);
    • zwei Autoabstellplätze auf der Südseite beim Geschäft „Blumenecke“;
    • die Motorradparkplätze auf der Westseite;
    • die Auf- und Abladefläche auf der Westseite.
  • Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz) 
    • Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
    • Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
    • Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
    • Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
  • Neuregelung Goldgasse: Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
  • Neue Regelung des Fußgängerverkehrs Ausweisung eines Fußgängerweges vom Lanseranger bis zur Bahnhofstraße
  • Neuregelung Krafußweg:
    • obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
    • obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
  • Neuregelung St.-Michael-Platz:
    • die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
    • Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
  • Neuregelung Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29. 
  • Neuregelung Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
    • Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
  • Neuregelung Rosslaufweg:
    • Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
    • Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
    • Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
    • Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
    • Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
    • Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.
  • Neuregelung  J.-G.-Plazer-Straße:
    • Einrichtung eines wechselseitigen Einbahnverkehrs im verengten Abschnitt der J.-G.-Plazer-Straße, von der Kreuzung mit der Goldgasse bis zum Haus Nr. 29. Dem Verkehr, der aus dem Ortszentrum von St. Michael kommt, wird die Vorfahrt eingeräumt.

St. Pauls

  • Vom 27.10.2025 bis zum 08.11.2025 wird in der Unterrainer Straße, ab dem Parkplatz Unterdorf bis zum Haus Nr. 5, eine ampelgeregelte wechselweise Einbahnregelung eingerichtet.
  • Allerheiligen Prozession in St. Pauls - Am 01.11.2025 tritt in der Zeit von 11:00 Uhr bis 11:45 Uhr in St. Pauls folgende Verkehrsregelung in Kraft: Kurzfristige Sperrung des Dorfzentrums (Paulser Platz/Schloss-Warth-Weg) bis zum Friedhof anlässlich der Allerheiligen-Prozession. Des Weiteren werden die Freiwilligen Feuerwehren von St. Pauls ermächtigt, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung im Rahmen der genannten Prozession zu unterstützen.
  • Vom 04.11.2025 bis zum 08.11.2025, täglich von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, wird im Kreuzungsbereich St. Justina Weg/Aichweg beim Haus Nr. 27A der Gehsteig geschlossen, und es tritt eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft. Innerhalb des oben genannten Zeitraums wird der Verkehr in den von den Arbeiten betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
  • Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
  • Auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg werden (bei der Feuerwehrhalle St. Pauls) drei Stellplätze auf der Ostseite für Fahrzeuge von Personen mit Behinderung reserviert . 
  • In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
  • Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
  • Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls. 
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Schulstraße: In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.   

Girlan

  • In der Zeit vom 06.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025 jeweils täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, treten in der Girlaner Straße und auf dem Parkplatz Seewiese folgende Verkehrsregelungen in Kraft. Ausgenommen: jeder Donnerstag, der 11.10.2025 sowie der 19.10.2025
    • Girlaner Straße: Im Abschnitt von der Kreuzung mit dem Girlaner Platz bis zur Einfahrt des Parkplatzes Seewiese gilt eine abwechselnde Einbahnregelung. Die Verkehrsführung erfolgt mittels Ampelanlagen.
    • Öffentlicher Parkplatz Seewiese (Nordseite):Bei Notwendigkeit wird auf zwei Autoabstellplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung verhängt. Das Verbot gilt durchgehend von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
    • Girlaner Straße, Haus Nr. 10: Bei Notwendigkeit wird auf drei Autoabstellplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung verhängt. Das Verbot gilt durchgehend von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
      Während des genannten Zeitraums wird der Verkehr in den von den Arbeiten betroffenen Bereichen entsprechend geregelt
  • Vom 27.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025 wird die Jesuheimstraße täglich in der Zeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung betrifft den Abschnitt von der Kreuzung mit der Weinstraße bis zur Kreuzung mit der St. Martin Straße./ Der Busverkehr wird während dieses Zeitraums umgeleitet. Die Umleitungsstrecken für den Fahrzeugverkehr sind vor Ort entsprechend ausgeschildert.
  • Vom 30.10.2025 bis einschließlich 05.11.2025 gilt auf zwei Autoabstellplätzen auf der Westseite des öffentlichen Parkplatzes Seewiese in der Girlaner Straße ein durchgehendes Parkverbot mit Zwangsabschleppung, täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr.
  • Martinimarkt: Am Dienstag, 11. November 2025 von 00.00 Uhr bis 20.00 Uhrgilt in folgenden Straßen im Ortszentrum von Girlan ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung für alle Fahrzeuge:
    • Girlaner Straße: ab der Kreuzung mit dem Bildstöcklweg bis zum Girlanerplatz;
    • Girlaner Platz;- St.-Martin-Straße, einschließlich St.-Martin-Parkplatz;
    • Lammweg: ab der Kreuzung mit der St.-Martin-Straße bis zur „Dorfbar“;
    • Marktstraße;
    • Am Eichamt;
    • Mühlweg: ab der Kreuzung mit dem Bildstöcklweg bis zum Girlanerplatz;
    • Parkplatz „Seewiese“: Nord-West-Seite des Parkplatzes; 
      und dass für denselben Zeitraum in folgenden Straßen in Girlan eine Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr in Kraft tritt:
    • Jesuheimstraße: ab der Kreuzung mit der Weinstraße bis zur Kreuzung mit der St.-Martin-Straße;
    • Pranzollweg: ab der Kreuzung mit der Jesuheimstraße bis zu Kreuzung mit dem Lammweg;
    • Lammweg: ab der „Dorfbar“ bis zur Kreuzung mit dem Pranzollweg;
    • Bildstöcklweg: ab der Kreuzung mit der Girlaner Straße bis zur Kreuzung mit der St.-Sebastian-Straße;
    • Girlanerstraße: ab der Kreuzung mit der Umfahrungsstraße (Zufahrt Kreisverkehr) bis zur Kreuzung mit der Am Eichamt;
    • dass weiters für denselben Zeitraum ein Zufahrtsverbot von der Bozner Straße (S.S.42) Richtung Mühlweg gilt und das Fahrverbot im Lammweg zwischen der Kreuzung Weisshausweg / Montiggler Straße aufgehoben wird;
    • und dass für denselben Zeitraum in folgenden Straßen ein Fahrverbot für LKW und Autobusse (Gesamtgewicht über 3,5 t) in Kraft tritt:
    • Girlaner Straße ab der Kreuzung mit der Umfahrungsstraße (Zufahrt Kreisverkehr) ;
    • Mühlweg: ab der Kreuzung mit der Bozner Straße (S.S.42) Richtung Girlan;- Weinstraße bis zur Landesstraße Nr. 18.
    • dass außerdem am 11.11.2025 von 05.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Girlaner Straße ab der Kreuzung mit dem Bildstöcklweg bis zur Kreuzung mit der Umfahrungsstraße (Zufahrt Kreisverkehr) Fahrzeuge rechtsseitig geparkt werden dürfen;
  • Neuregelung öffentlicher Parkplatz in der St.-Martin-Straße: 
    • ab sofort gilt ein durchgehendes Parkverbot für Lkw auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz in der St.-Martin-Straße gebührenpflichtige Stellplätze
    • auf den zwei mittleren Parkreihen auf dem Parkplatz in der St.-Martin-Straße an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten; 
    • die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste halbe Stunde nicht angerechnet wird; das entsprechende Ticket muss trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Frangart

  • Allerheiligen Prozession in Frangart - Am 01.11.2025 tritt in der Zeit von 10:45 Uhr bis 11:15 Uhr in Frangart folgende Verkehrsregelung in Kraft: Kurzfristige Sperrung für den Fahrzeugverkehr in der Sepp Kerschbaumer Straße bei der Kirche sowie in der Sigmundskroner Straße ab der Kreuzung mit der Sepp Kerschbaumer Straße bis zum Friedhof anlässlich der Allerheiligen-Prozession. Des Weiteren werden die Freiwilligen Feuerwehren von Frangart ermächtigt, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung im Rahmen der oben genannten Prozession zu unterstützen.
  • Neue Verkehrsregelung in der Sigmundskroner Straße - Durchgehendes Parkverbot in der Sigmundskroner Straße in Richtung Dorfzufahrt Weststeite ab der Zufahrt zum Haus Nr. 12 bis zur Kreuzung mit der Sepp Kerschbaumer Straße. 
  • Neue Verkehrsregelung in der Pillhofstraße auf der Gp. 6697(LS 54)
    • Innerhalb der geschlossenen Ortschaft Unterrain wird ein Parkverbot 0-24h, seitlich der Pillhofstraße (LS 54) im Bereich von Kilometer 2+860 linksseitig bis Kilometer 2+890 linksseitig auf der G.P. 6697 ausgewiesen.

Montiggl

Derzeit gibt es in der Fraktion Montiggl keine Verkehrsbeschränkungen.

Unterrain

Derzeit gibt es in der Fraktion Unterrain keine Verkehrsbeschränkungen.

Missian

  • Vom 06.11.2025 bis zum 30.04.2026 tritt im Missianer Weg beim Haus Nr. 27 für insgesamt 15 Tage innerhalb dieses Zeitraums, jeweils von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft. Der Verkehr wird in dieser Zeit mittels Lotsen geregelt.
  • Öffentlicher Parkplatz im Hocheppaner Weg 
    • Die Stellplätze auf dem gesamten Parkplatz im Hocheppaner Weg sind von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 4,50 Euro pro Tag. Das entsprechende Ticket muss gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.Außerhalb des obgenanten Zeitfensters gilt ein Parkberbot mit Zwangsabschleppung für alle Fahrzeuge.
  • Neuregelung auf dem öffentlichen Parkplatz im Missianer Weg
    • Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Missianer Weg bei der Hausnummer 39 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Perdonig

Derzeit gibt es in der Fraktion Perdonig keine Verkehrsbeschränkungen.

Gaid

Derzeit gibt es in der Fraktion Gaid keine Verkehrsbeschränkungen.

Berg

  • Vom 13.10.2025 bis zum 31.10.2025 gilt täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Turmbachweg, beginnend an der Kreuzung mit dem Bergweg beim Haus Nr. 1 bis zum Haus Nr. 13, eine abwechselnde Einbahnregelung. Bei Bedarf wird die Straße für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt, wobei eine entsprechende Umleitung vor Ort ausgeschildert wird.
  • Vom 20.10.2025 bis zum 19.12.2025 wird täglich, jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, eine Seitenstraße des Bergweges  – beginnend an der Kreuzung mit dem Bergweg (LS 160) bis zur Einfahrt zum Parkplatz des Restaurants Meraner – für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert.
    Des Weiteren wird vom 03.11.2025 bis zum 31.01.2026 der Gehsteig im Bergweg beim Haus Nr. 21 (Restaurant Meraner) gesperrt. Die Umleitung für Fußgänger ist ebenfalls vor Ort ausgeschildert.
  • Vom 20.10.2025 bis einschließlich 02.11.2025 ist der Gehsteig im Bergweg beim Haus Nr. 21 (Restaurant Meraner) täglich rund um die Uhr, jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gesperrt. Eine Umleitung für Fußgänger ist vor Ort entsprechend ausgeschildert.
  • Im Zeitraum vom 24.10.2025 bis einschließlich 08.11.2025 gilt im Kreuzsteinweg beim Feuerwehrhaus Berg (Haus Nr. 28) eine wechselweise Einbahnregelung.

Gand

  • Im Zeitraum vom 22.10.2025 bis zum 31.10.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gilt in den folgenden Straßen die nachstehende Verkehrsregelung:
    • Lambrechtsweg: Im Abschnitt von Haus Nr. 5 bis Haus Nr. 3 wird eine abwechselnde Einbahnregelung eingerichtet. 
    • Kastanienweg: Im Bereich von Haus Nr. 2A bis Haus Nr. 2 ist die Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert.
  • Vom 30.10.2025 bis zum 31.12.2025, für insgesamt 25 Tage innerhalb dieses Zeitraums, jeweils von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, tritt in der A. Hofer Straße, ab der Kreuzung mit dem Lambrechtsweg bis zum Haus Nr. 14A, eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft. Der Verkehr wird mittels Lotsen geregelt.
  • Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
  • Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.
  • Neue Verkehrsregelung auf dem öffentlichen Parkplatz im Weingüterweg:
    • Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Weingüterweg bei der Hausnummer 26 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Samstag, jeweils von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren

  • Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entlang der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren: die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
  • Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
  • Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde.

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Zuletzt aktualisiert: 29.10.2025, 09:33 Uhr

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