Heizperioden in der Gemeinde Eppan a.d.W.

Mit dem DPR vom 26. August 1993, Nr. 412 wurden in Durchführung des Gesetzes vom 9. Jänner 1991, Nr....

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2024

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Mit dem DPR vom 26. August 1993, Nr. 412 wurden in Durchführung des Gesetzes vom 9. Jänner 1991, Nr. 10 Bestimmungen hinsichtlich der Energieeinsparung erlassen, welche unter anderem auch die Einschränkung der Betriebszeit der Heizanlagen vorsehen.

Die Einschränkung ist unterschiedlich und hängt davon ab, in welcher Zone das Gebäude liegt.
Zu diesem Zweck wurden folgende Zonen vorgesehen:

ZoneHeizstunden pro TagZeitraum
Amaximal 6 Heizstundenvom 1. Dezember bis zum 15. März
Bmaximal 8 Heizstundenvom 1. Dezember bis zum 31. März
Cmaximal 10 Heizstundenvom 15. November bis zum 31. März
Dmaximal 12 Heizstundenvom 1. November bis zum 15. April
Emaximal 14 Heizstundenvom 15. Oktober bis zum 15. April
Fkeine Einschränkung


Für die Anwendung dieser Bestimmung wurden die Gemeinden Italiens einzeln klassifiziert, wobei die Gemeinden Südtirols ausschließlich als Zone E oder F klassifiziert wurden.

Die Gemeinde Eppan an der Weinstraße ist laut der dem DPR Nr. 412/1993 beigelegten Tabelle „A“ als Zone F klassifiziert.

Demzufolge gelten in der Gemeinde Eppan an der Weinstraße bezüglich des Heizbetriebes keine Einschränkungen.

Zur Information die Klassifizierung der umliegenden Gemeinden:

  • Zone E: Bozen, Andrian, Terlan, Pfatten und Leifers
  • Zone F: Kaltern a.d.W., Eppan a.d.W.

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Zuletzt aktualisiert: 18.07.2025, 11:31 Uhr

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