Verordnung IRPEF

Verordnung der Gemeinde Eppan a.d.W. zur Festlegung und Anwendung des gestaffelten kommunalen Zuschlags (Addizionale) auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPEF).

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Veröffentlichungsdatum

04.11.2025

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Anwendung und Erhebung des kommunalen Zuschlags auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPEF) für alle, die am 1. Januar des Bezugsjahres ihren Steuerwohnsitz in der Gemeinde Eppan a.d.W. hatten.

Der Zuschlag ist gestaffelt und beträgt je nach Höhe des besteuerbaren Einkommens zwischen 0,15 % (bis 15.000 Euro) und 0,80 % (über 50.000 Euro).

Seit dem Besteuerungszeitraum 2024 sind Steuerträger, deren besteuerbares Einkommen 25.000,00 Euro nicht überschreitet, von der Zahlung des Zuschlags befreit.

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RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 084460finanzdienst@eppan.eu

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Veröffentlichungsdatum

04.11.2025

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Zuletzt aktualisiert: 04.11.2025, 16:49 Uhr

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