Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.

Veröffentlichungsdatum:

14.07.2025

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17 Minuten

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Beschreibung

Aktuelle Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.

St. Michael

  • Vom 14.04.2025 bis zum 30.09.2025, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf dem öffentlichen Parkplatz (oberhalb der Kletterhalle) in der Kapuzinerstraße ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Vom 05.05.2025 bis zum 05.10.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf sieben Autoabstellplätzen auf der Westseite des öffentlichen Parkplatzes in der Kapuzinerstraße (bei der Raiffeisenhalle in St. Michael) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung .
  • Der Kreuzweg wird in den folgenden Abschnitten vom 16. Juni 2025 bis zum 18. Juli 2025täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt , ausgenommen Anrainer: 
    • vom Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 15
    • vom Haus Nr. 21 bis Haus Nr. 21A
    • vom Haus Nr. 4 bis Haus Nr. 21
      Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert. Während des genannten Zeitraums wird der Verkehr in den betroffenen Bereichen entsprechend umgeleitet und geregelt.
  • Im Zeitraum vom 10.06.2025 bis zum 03.10.2025, täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, besteht im Reinspergweg auf Höhe der Hausnummer 9 eine Straßenverengung  und infolgedessen tritt eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft .
  • Im Zeitraum vom 18. Juni 2025 bis einschließlich 17. Juli 2025 gilt auf dem öffentlichen Parkplatz im Kreuzweg bei Haus Nr. 4 täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf drei Autoabstellplätzen.
  • Vom 30.06.2025 bis einschließlich 19.07.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, tritt in der Kalterer Straße, im Abschnitt von Hausnummer 49 bis zur Kreuzung mit dem St.-Antonius-Weg, eine ampelgeregelte abwechselnde Einbahnregelung in Kraft. Im selben Zeitraum wird der St.-Antonius-Weg, ab der Kreuzung mit der Kalterer Straße bis zur Kreuzung mit dem Sillweg, für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert.
  • Im Zeitraum vom 27.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 tritt im Maria-Rast-Weg, ab dem Parkplatz Gieseck bis zum Haus Nr. 9, eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft . Tagsüber erfolgt die Verkehrsregelung durch Verkehrslotsen und nachts wird der Verkehr mittels Ampelregelung gesteuert. Im selben Zeitraum gilt auf dem Parkplatz Gieseck auf der Nordseite ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung für 10 Autoabstellplätze und auf der Südseite ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung für 4 Autoabstellplätze.
  • Im Zeitraum vom 30.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 ist der Gehsteig ab der Schusterpromenade bis zum Haus Nr. 42C entlang der Zufahrtsstraße zum Lanseranger täglich in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr für Fußgänger gesperrt.
  • Im Zeitraum vom 04.07.2025 bis einschließlich 31.10.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gilt auf den nachfolgend genannten öffentlichen Parkplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung gilt, ausgenommen hiervon sind Baustellenfahrzeuge: drei Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Hugo-Zuber-Weg (Kreuzungsbereich Sillweg).
  • Im Zeitraum vom 07.07.2025 bis zum 31.07.2025, täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gilt auf dem Bahnhofplatz zwischen Haus Nr. 15 (Geschäft Poli) und Haus Nr. 6 eine Verengung der Straßenfahrbahn . Entlang des von den Grabungsarbeiten betroffenen Straßenteilstücks wird zudem auf jeweils sechs Autoabstellplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung angeordnet.
  • Im Zeitraum vom 14.07.2025 bis zum 21.07.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, auf dem Parkplatz beim Wertstoffhof gilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf drei Stellplätzen in der mittleren Doppelparkreihe auf der Nordseite, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Im Zeitraum vom 14.07.2025 bis zum 21.07.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, auf dem Parkplatz H.-W.-Tyrol gilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf drei Stellplätzen neben der Mittelpunktbibliothek, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Vom 14.07.2025 bis zum 15.07.2025 von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr gilt auf zwei Autoabstellplätzen der westlichen Parkreihe des öffentlichen Parkplatzes im Hugo Zuber Weg beim Haus Nr. 19 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung , ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Vom 16.07.2025 bis zum 12.09.2025 täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr gilt auf einem Autoabstellplatz der westlichen Parkreihe des öffentlichen Parkplatzes im Hugo Zuber Weg beim Haus Nr. 19 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Im Zeitraum vom 18.07.2025 bis zum 25.07.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, auf dem Tetterparkplatz gilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf vier Stellplätzen in der mittleren Doppelparkreihe auf der Westseite, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Im Zeitraum vom 14.07.2025 bis einschließlich 01.08.2025 tritt in der Bozner Straße, bei der Hausnummern 5A und 7, eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft. Zudem wird der Gehsteig in diesem Bereich gesperrt. Tagsüber erfolgt die Verkehrsregelung durch Verkehrslotsen und Nachts wird der Verkehr mittels Ampelsteuerung geregelt. Im selben Zeitraum wird eine Seitenstraße der Bozner Straße zum Haus Nr. 9 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert.
  • Der Kreuzweg wird in den folgenden Abschnitten vom 19. Juli 2025 bis zum 25. Juli 2025täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt , ausgenommen Anrainer: 
    • vom Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 15
    • vom Haus Nr. 21 bis Haus Nr. 21A
    • vom Haus Nr. 4 bis Haus Nr. 21
  • Im Zeitraum vom 21.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 im Maria-Rast-Weg, gilt ab der Kreuzung mit der Bahnhof Straße bis zum Haus Nr. 2, eine abwechselnde Einbahnregelung . Tagsüber erfolgt die Verkehrsregelung durch Verkehrslotsen, nachts wird der Verkehr mittels Ampelregelung gesteuert. Im selben Zeitraum gilt auf dem Parkplatz Gieseck:
    • auf der Nordseite ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung für 10 Autoabstellplätze,
    • auf der Südseite ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung für 4 Autoabstellplätze.
  • Am 26.07.2025 wird die Maderneidstraße (Seitenstraße beim Haus Nr. 11) in der Zeit von 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
  • Langer Mittwoch
    • Am Mittwoch 02., 09., 16., 23., 30. Juli 2025 sowie am 06., 13., 20. und 27. August 2025 immer jeweils von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr gilt im Zentrum von St. Michael folgende Regelung für den Fahrzeugverkehr :
    • Fahrverbot in der Bahnhofstraße (von der Kreuzung Albertus-Magnus-Platz bis zum Rathausplatz), auf dem Rathausplatz, in der J.-G.-Plazer-Straße (vom Rathausplatz bis zur Kreuzung mit der Goldgasse) und in der Hans-Weber-Tyrol-Straße (die letzten 50 Meter vor der Einmündung in die J.-G.-Plazer-Straße); 
    • die Anrainer der Fußgängerzone Josef-Innerhofer-Straße können, solange dies aufgrund der öffentlichen Sicherheit möglich ist, in selbige durch die Südzufahrt einfahren; den Anrainern des Zentrums von St. Michael wird die Zufahrt so lange gestattet, wie dies aufgrund der öffentlichen Sicherheit möglich ist;
    • beidseitiges durchgehendes Parkverbot mit Zwangsabschleppung in der Goldgasse (bereits ab 16.00 Uhr); -die Einbahnregelung in der Goldgasse wird aufgehoben;
    • der Verkehr in der Goldgasse und in der J.-G. Plazer Straße, ab dem Sozial- und Gesundheitssprengel Überetsch bis zur Kreuzung mit der Goldgasse, wird mit Ampel oder Lotsen geregelt;
    • Schließung des Rathausplatzes für den Fahrzeugverkehr ab der Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Kreuzung mit der J.-G.-Plazer-Straße (bereits ab 16.00 Uhr);
    • Albertus-Magnus-Parkplatz: Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen auf der linken Seite des Platzes bis zur Einfahrt der Musikschule und auf der rechten Seite des Platzes bis zum Geschäft „Black Beauty“ (bereits ab 16.00 Uhr);
    • die Haltestelle des Citybus auf dem A. Magnus Platz wird aufgehoben; 
    • den Lenkern von an den jeweiligen Ausstellungen beteiligten Fahrzeugen (Oldtimer,Vespas usw.) wird gestattet, auf den Rathausplatz und in die Josef-Innerhofer-Straße zu fahren und dort selbige abzustellen.
  • Festzelt im „Widumanger“ - Vom 03.06.2025 bis zum 15.10.2025 gilt auf dem Parkplatz „Widumanger“ ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
  • Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Happymarkt: am Samstag 15. März 2025, 28. Juni 2025 und 27. September 2025 jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt folgende Verkehrsregelung:
    • Fahrverbot für Anrainer, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt und Fahrräder, in der Bahnhofstraße ab der Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz bis zur Kreuzung mit dem Rathausplatz und auf dem Rathausplatz, ab der Kreuzung mit der Bahnhofstraße und bis zur Kreuzung mit dem Hans-Weber-Tyrol-Platz;
    • Schließung der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße für Ladetätigkeiten, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt;
    • die Zufahrt der Anrainer der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße erfolgt in diesem Zeitraum von Süden her über den St.-Anna-Weg;
    • Bei Notwendigkeit: die Teilnehmer am Flohmarkt werden dazu ermächtigt, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz „Lanseranger“ abzustellen.
  • Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz) 
    • Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
    • Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
    • Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
    • Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
  • Neuregelung Goldgasse: Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
  • Neue Regelung des Fußgängerverkehrs Ausweisung eines Fußgängerweges vom Lanseranger bis zur Bahnhofstraße
  • Neuregelung Krafußweg:
    • obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
    • obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
  • Neuregelung St.-Michael-Platz:
    • die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
    • Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
  • Neuregelung Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29. 
  • Neuregelung Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
    • Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
  • Neuregelung Rosslaufweg:
    • Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
    • Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
    • Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
    • Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
    • Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
    • Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.
  • Neuregelung  J.-G.-Plazer-Straße:
    • Einrichtung eines wechselseitigen Einbahnverkehrs im verengten Abschnitt der J.-G.-Plazer-Straße, von der Kreuzung mit der Goldgasse bis zum Haus Nr. 29. Dem Verkehr, der aus dem Ortszentrum von St. Michael kommt, wird die Vorfahrt eingeräumt.

St. Pauls

WeinKulturWochen 2025

  • Von Freitag, 18. Juli 2025, ab 16:00 Uhr bis Samstag, 19. Juli 2025, um 01:00 Uhr werden der Paulser Platz, der St.-Justina-Weg (nordseitige Fahrspur neben dem Brunnen bis zum Paulser Platz) sowie die Unterrainer Straße (vom Paulser Platz bis zur Kreuzung mit dem Feldweg) für den Fahrzeugverkehr gesperrt; im Bereich „Bauernfeind“ tritt eine Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr in Richtung Unterrain in Kraft; an beiden Tagen, jeweils von 15:00 bis 01:00 Uhr, gilt auf dem genannten Straßenabschnitt sowie auf den Parkplätzen am Paulser Platz ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung; auf drei Parkplätzen vor dem Geschäft „Donà“ ist das Parken der Fahrzeuge der Organisatoren gestattet.
  • Vom Dienstag, 22.07.2025, 13:00 Uhr, bis Mittwoch, 23.07.2025, 03:30 Uhr, werden die Unterrainer Straße vom Paulser Platz bis zur Kreuzung mit dem Feldweg sowie der St.-Justina-Weg (nördliche Fahrspur neben dem Brunnen bis zum Paulser Platz) für den Fahrzeugverkehr gesperrt; im „Bauernfeind“ tritt eine Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr in Richtung Unterrain in Kraft; am genannten Tag von 10:00 Uhr bis 03:30 Uhr gilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf dem betreffenden Straßenabschnitt und an den Parkplätzen am Paulser Platz; auf drei Parkplätzen vor dem Geschäft „Donà“ wird das Parken der Fahrzeuge der Organisatoren („die gastliche Tafel in den Gassen von St. Pauls“) genehmigt. 
  • Am Freitag, dem 01.08.2025, von 15:00 Uhr bis Samstag, dem 02.08.2025, 01:00 Uhr, werden die Unterrainer Straße ab dem Parkplatz Unterdorf, der Paulser Platz, die St. Justina Straße ab Haus Nr. 5 sowie die Paulser Straße ab dem Paulser Platz bis Haus Nr. 30 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Für denselben Zeitraum gilt von 15:00 Uhr bis 01:00 Uhr ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf den genannten Straßenabschnitten und an den Parkplätzen am Paulser Platz („Pauls Rosè“).

Die Freiwillige Feuerwehr von St. Pauls wird ermächtigt, die Ortspolizei bei der Verkehrsregelung zu unterstützen.


  • Happymarkt: am Samstag 23. August 2025 und 25. Oktober 2025 jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt in St. Pauls folgende Verkehrsregelung :
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0.00 Uhr bis 24.00  auf den zwei doppelten Parkreihen (rechte und linke Seite beim Zugang zum Schulhof) auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloß Warth Weg.
  • Der St. Justina Weg wird vom 23.06.2025 bis zum 19.07.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, im Abschnitt von der Kreuzung mit dem Paulser Platz bis zum Haus Nr. 4 für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert. Der Citybus wird umgeleitet.
  • Vom 30.06.2025 bis zum 16.07.2025, jeweils täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gilt auf dem Paulser Platz eine abwechselnde Einbahnregelung . Auf allen öffentlichen Parkplätzen beim Haus Nr. 20 gilt in diesem Zeitraum ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
  • Im Zeitraum vom 18.07.2025 bis zum 25.07.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, auf dem Parkplatz Schloss Warth Weg gilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf zwei Stellplätzen neben den öffentlichen Toiletten, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
  • Auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg werden (bei der Feuerwehrhalle St. Pauls) drei Stellplätze auf der Ostseite für Fahrzeuge von Personen mit Behinderung reserviert . 
  • In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
  • Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
  • Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls. 
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Schulstraße: In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.   


Girlan

  • Im Zeitraum vom 14.07.2025 bis zum 21.07.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, auf dem Parkplatz in der St. Martin Straße gilt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf zwei Stellplätzen an der Ostseite, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Vom 21.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gilt in der Weinstraße, im Abschnitt von der Hausnummer 6 E bis zur Kreuzung mit der Jesuheimstraße, eine ampelgeregelte abwechselnde Einbahnregelung . Im selben Zeitraum gilt im Naunweg, ab der Kreuzung mit der Jesuheimstraße bis zur Hausnummer 15 eine ampelgeregelte abwechselnde Einbahnregelung .
  • Vom 21.07.2025 bis zum 31.07.2025 wird täglich in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eine Seitenstraße der Girlaner Straße, vom Haus Nr. 24 bis zur Gp 4932/1, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung des Fahrzeugverkehrs ist vor Ort entsprechend ausgeschildert.
  • Neuregelung öffentlicher Parkplatz in der St.-Martin-Straße: 
    • ab sofort gilt ein durchgehendes Parkverbot für Lkw auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz in der St.-Martin-Straße gebührenpflichtige Stellplätze
    • auf den zwei mittleren Parkreihen auf dem Parkplatz in der St.-Martin-Straße an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten; 
    • die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste halbe Stunde nicht angerechnet wird; das entsprechende Ticket muss trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Frangart

  • Neue Verkehrsregelung in der Sigmundskroner Straße - Durchgehendes Parkverbot in der Sigmundskroner Straße in Richtung Dorfzufahrt Weststeite ab der Zufahrt zum Haus Nr. 12 bis zur Kreuzung mit der Sepp Kerschbaumer Straße. 
  • Neue Verkehrsregelung in der Pillhofstraße auf der Gp. 6697(LS 54)
    • Innerhalb der geschlossenen Ortschaft Unterrain wird ein Parkverbot 0-24h, seitlich der Pillhofstraße (LS 54) im Bereich von Kilometer 2+860 linksseitig bis Kilometer 2+890 linksseitig auf der G.P. 6697 ausgewiesen.

Montiggl

  • Im Zeitraum vom 30.09.2025 bis zum 07.10.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gilt auf dem Parkplatz am großen Montiggler See ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf zwei Stellplätzen in der mittleren Parkreihe auf der Ostseite, ausgenommen Baustellenfahrzeuge

Unterrain

Derzeit gibt es in der Fraktion Unterrain keine Verkehrsbeschränkungen.

Missian

  • Vom 25.07.2025 ab 15.00 Uhr bis zum 27.07.2025 um 2.00 Uhr gilt auf dem Parkplatz gegenüber der Wohnbausiedlung in Missian ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung .
  • Am 26.07.2025 ab 17.00 Uhr bis zum 27.07.2025 um 2.00 gilt  im Missianer Weg ab der Feuerwehrhalle eine Einbahnregelung des Fahrzeugverkehrs in Richtung St. Pauls. Parkerlaubnis für die Fahrzeuge der Besucher des Sommerfestes entlang der ausgewiesenen Einbahnstraßen. der Citybus wird umgeleitet. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren von Missian und St. Pauls werden dazu ermächtigt, die Verkehrsregelung durchzuführen.
  • Am 26.07.2025 ab 17.00 Uhr bis zum 27.07.2025 um 2.00 Uhr gilt im Huberfeldweg, ab dem Parkplatz gegenüber der Wohnbausiedlung bis zur Feuerwehrhalle eine Einbahnregelung des Fahrzeugverkehrs ;Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Missianerweg bei der Hausnummer 39 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Samstag von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nr. 10566 vom 19.09.2024.
  • Öffentlicher Parkplatz im Hocheppaner Weg 
    • Die Stellplätze auf dem gesamten Parkplatz im Hocheppaner Weg sind von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 4,50 Euro pro Tag. Das entsprechende Ticket muss gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.Außerhalb des obgenanten Zeitfensters gilt ein Parkberbot mit Zwangsabschleppung für alle Fahrzeuge.
  • Neuregelung auf dem öffentlichen Parkplatz im Missianer Weg
    • Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Missianer Weg bei der Hausnummer 39 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Perdonig

Derzeit gibt es in der Fraktion Perdonig keine Verkehrsbeschränkungen.

Gaid

Derzeit gibt es in der Fraktion Gaid keine Verkehrsbeschränkungen.

Berg

Derzeit gibt es in der Fraktion Berg keine Verkehrsbeschränkungen.

Gand

  • Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
  • Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.
  • Neue Verkehrsregelung auf dem öffentlichen Parkplatz im Weingüterweg:
    • Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Weingüterweg bei der Hausnummer 26 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Samstag, jeweils von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren

  • Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entlang der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren: die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
  • Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
  • Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde.

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Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 12:18 Uhr

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