Reduzierung Grenzabstand

Reduzierung des Grenzabstandes zum Gemeindegut und zum Vermögensgut der Eigenverwaltung Bürgerlicher Nutzungsgüter...

Veröffentlichungsdatum:

10.01.2026

Lesedauer

1 Minute

Themen
Kategorien

Beschreibung

Der gesetzlich vorgesehene Grenzabstand zum Gemeindegut bzw. Vermögensgut darf nur mit ausdrücklicher Ermächtigung reduziert werden.

Für das Gemeindegut gilt die Gemeindeverordnung. Betrifft die Reduzierung des Grenzabstandes das Vermögensgut der Eigenverwaltung Bürgerlicher Nutzungsgüter, gilt die entsprechende Verordnung. Die Einzelheiten sind dem jeweiligen Antragsformular und der jeweils geltenden Verordnung zu entnehmen. Für das Gemeindegut gilt die Gemeindeverordnung über die Regelung der Reduzierung des Grenzabstandes.

Der Antrag samt den erforderlichen Unterlagen ist über SUE – den Einheitsschalter für das Bauwesen einzureichen.

Vermögensgut der Gemeinde

Vermögensgut der Eigenverwaltung Bürgerlicher Nutzungsgüter

Kontakt

Bauwesen (Dienststelle 3.1)

RATHAUSPLATZ 1, 39057 EPPAN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 084464bauwesen@eppan.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.06.2026, 11:32 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.