Ablauf der Gültigkeit der Identitätskarte auf Papier

Der klassische Papierausweis bleibt länger gültig als ursprünglich vorgesehen. Wie nun klargestellt wurde, behalten alle noch nicht abgelaufenen Papierausweise ihre Gültigkeit bis zum jeweils eingetragenen Ablaufdatum – auch über den 3. August 2026 hinaus...

Veröffentlichungsdatum:

20.03.2026

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1 Minute

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Beschreibung

Der klassische Papierausweis bleibt länger gültig als ursprünglich vorgesehen. Dies wurde am 16.06.2026 vom Ministerrat in der Pressemitteilung Nr. 178 mitgeteilt. Wie nun klargestellt wurde, behalten alle noch nicht abgelaufenen Papierausweise ihre Gültigkeit bis zum jeweils eingetragenen Ablaufdatum – auch über den 3. August 2026 hinaus.

Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich innerhalb des italienischen Staatsgebiets. Für Reisen ins Ausland besteht weiterhin Unsicherheit, da die elektronische Identitätskarte auf einer EU-weiten Regelung basiert.

Behörden empfehlen daher, trotz der Terminverlängerung,  auf die elektronische Identitätskarte baldmöglichst umzusteigen. Die elektronische Identitätskarte ermöglicht nicht nur problemloses Reisen ins Ausland, sondern auch den Zugang zu zahlreichen digitalen öffentlichen Diensten.

Wer also auf Nummer sicher gehen möchte – insbesondere bei Auslandsreisen oder der Nutzung von Online-Diensten – sollte den Umstieg rechtzeitig in Betracht ziehen und frühzeitig telefonisch einen Termin beim Meldeamt vereinbaren.

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 (nur mit Vormerkung)

Dienstag: 13:30 – 18:00 (nur mit Vormerkung)

Zusätzliche Öffnung vom 19.03.2026 bis 30.07.2026:

jeden Donnerstag von 17:00 bis 20:00 
(ohne Vormerkung und Wartezeiten sind möglich)

Terminvereinbarung unter:

0471 084 114

0471 084 115

0471 084 116

Erforderliche Unterlagen:

  • alte Identitätskarte
  • Steuernummer oder Gesundheitskarte
  • Verlust- oder Diebstahlanzeige (z.B. wenn Sie die alte Identitätskarte nicht mehr finden)
  • Gebühr: 22,00 €
  • Aktuelles Lichtbild, wobei folgende Anforderungen zu berücksichtigen sind:
    • Papierformat: 45 × 35 mm, weißer Hintergrund, nicht älter als 6 Monate   (Alternativ kann ein     digitales Foto vorab per E-Mail an: buergerdienste@eppan.eu  übermittelt werden).
    • Hintergrund: weiß
    • Auflösung: mindestens 400 dpi
    • Dateigröße: maximal 500 KB
    • Dateiformat: JPG

Minderjährige:

Der Antrag muss von beiden Elternteilen persönlich im Amt unterschrieben werden. Kann ein Elternteil nicht anwesend sein, ist eine Vollmacht und die Kopie der Identitätskarte des fehlenden Elternteils vorzulegen (Vorlage auf der Homepage der Gemeinde Eppan unter dem Suchbegriff „Minderjährige“). Ab dem 12. Lebensjahr sind zudem die Unterschrift und der Fingerabdruck des Minderjährigen erforderlich.

Organ- und Gewebespende:

Volljährige Bürgerinnen und Bürger können bei der Antragstellung ihre Willenserklärung zur Organ und Gewebespende abgeben.

Kontakt

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Zuletzt aktualisiert: 22.06.2026, 11:52 Uhr

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