Freiwilliger Zivildienst

Mit dem Gesetz Nr. 64 vom 06. März 2001 wurde der freiwillige Zivildienst eingeführt. Dieser bietet Jugendlichen die Möglichkeit ein Jahr ihres Lebens in den Dienst von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu stellen oder sich für Tätigkeiten im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich zu engagieren, welche eine wertvolle Beruf- und Arbeitserfahrung darstellen können.

Mit Aussetzen des obligatorischen Militär/Zivildientes, ab Jänner 2005, ist der freiwillige Zivildienst allen Jugendlichen im Alter von 18 bis 28 Jahren zugänglich.

Die Autonome Provinz Bozen bietet durch das Landesgesetz Nr. 7 vom 19 Oktober 2004 – „Bestimmungen zur Förderung des freiwilligen Zivildienstes in Südtirol“ den Altersgruppen über 28 Jahren, die Möglichkeit einen freiwilligen Zivildienst zu leisten, bei dem sich Dauer und Merkmale von denen des Zivildienstes für die Jugendlichen unterscheidet, der durch das Staatsgesetz Nr. 64 von 2001 geregelt ist.

Informationen und nützliche Adressen:

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