Kindergartengebühren

Informationen betreffend die Bezahlung der Kindergartengebühren, Rückerstattung bzw. Übertragung des Guthabens, Zahlungsübersicht für die Steuererklärung

Dienst aktiv

Kategorien
kindergarten

Für wen

Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern, die einen Kindergarten in der Gemeinde Eppan a.d.W. besuchen.

Beschreibung

Der Dienst betrifft die Bezahlung der Gebühr für den Besuch der Kindergärten der Gemeinde. Die Gebühr ist an die Gemeinde zu entrichten und stellt eine Beteiligung an den Führungskosten dar. Die Gebühren werden auf 9 Raten aufgeteilt und von September bis Mai verrechnet. Die Verrechnung erfolgt jeweils am 05. eines Monats.

Die Einschreibung in den Kindergarten erfolgt über die jeweilige Kindergartendirektion gemäß den dort festgelegten Einschreibemodalitäten.

So geht's

Nach der Einschreibung wird ein elektronisches Konto eingerichtet, über das die Zahlungen abgewickelt werden. Jedes Kind erhält bei der Anmeldung einen PAN-Kodex, diesen benötigt man nur wenn die Zahlung durch Überweisung erfolgt und nicht durch die Onlinezahlung ePayS. Die Kindergartengebühren müssen im Voraus bezahlt werden. Das bedeutet, dass das Konto ein Guthaben aufweisen muss. Die erste Aufladung von mindestens 100,00 Euro muss bis innerhalb 31. August erfolgen. Der Kontostand kann jederzeit im Online-Portal myCIVIS kontrolliert werden.

Zugang zum Online-Portal myCIVIS

Bitte kontrollieren Sie im Landesportal myCIVIS unter dem Punkt „Mein Profil“ die Meldedaten und ändern Sie diese sollten sie nicht stimmen oder fehlen.

  • Rufen Sie das Landesportal myCIVIS auf (https://my.civis.bz.it)
  • Anmelden
  • Anmeldung im persönlichen Bereich (SPID, CNS - Bürgerkarte, CIE - elektronische Identitätskarte)
  • Klicken Sie auf Ihren Namen (Bildschirm oben rechts) 
  • Profil
  • Persönliche Daten (E-Mail, Telefonnummer, Wohnsitz/Domizil Meldedaten, Kontaktdaten, Wohnsitz, Domizil kontrollieren und gegebenenfalls ändern)

Zahlungsmöglichkeiten

Zahlung: Online

  • Rufen Sie das Landesportal myCIVIS auf (https://my.civis.bz.it)
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  • Suche: Mensa für Schüler und Schülerinnen
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  • Anmelden (SPID, CNS - Bürgerkarte, CIE - elektronische Identitätskarte)
  • Informationsbereich
  • Bezahlen mit ePayS  
  • Namen des Kindes und den gewünschten Betrag angeben
  • Weiter
  • E-Mail-Adresse angeben
  • Wählen Sie nun die gewünschte Zahlungsart aus:
    Zahlung mit Kreditkarte/Debitkarte oder bei Zahlung über das Bankkonto: Wenn Ihre Bank im Verzeichnis nicht aufscheint, auf my.bank klicken und Suchfunktion nutzen. Bei einer Überweisung von Ihrem Konto aus, benötigen Sie die Zugangsdaten Ihrer Bank-App

Zahlung: Überweisung

IBAN IT56D0825558160000300016241 lautend auf GEMEINDE EPPAN AN DER WEINSTRASSE MENSADIENST

Zahlungsgrund ist der PAN-Kodex sowie Vor- und Nachname der Schülerin oder des Schülers anzugeben. Bei mehreren Kindern ist für jedes Kind eine getrennte Überweisung erforderlich. Die Quittung muss als Zahlungsbeleg aufbewahrt werden. 

Beispiel: PAN 000000 Name Nachname

  • Zahlung direkt auf das Schatzamtskonto der Gemeinde bei der Raiffeisenkasse Überetsch der Gemeinde Eppan a.d.W.
  • Überweisung am Schalter Ihrer Bank
  • Überweisung von zu Hause aus über den Online-Banking-Dienst Ihrer Bank.

Rückerstattung/Übertragung des Restguthaben

Bleibt auf dem Konto am Ende des Schuljahres ein Guthaben übrig, wird der entsprechende Betrag automatisch auf das nächste Schuljahr übertragen. Sollte der Kindergarten nicht mehr besucht werden, wird das Restguthaben zurückerstattet. Die Erstattung des Restguthabens erfolgt auf Antrag. Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Formular aus.

Das Restguthaben kann auch auf das Konto eventueller Geschwisterkinder übertragen werden und erfolgt auf Antrag. Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Formular aus. 

Zahlungsbestätigung für die Steuererklärung

Die Aufstellung der getätigten Zahlungen ist ab Ende Februar des Folgejahres abrufbar. Sie können diese über das Landesportal myCIVIS herunterladen.

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Kontakte

Was ist notwendig

Für den Zugang zum Online-Portal myCIVIS benötigen Sie eine SPID-Identität (https://www.spid.gov.it/richiedi-spid?lang%3Dit), eine aktivierte Bürgerkarte - CNS oder einen elektronische Identitätskarte - CIE.

Was Sie erhalten

Zugang zum Konto betreffend den Dienst zur Bezahlung der Kindergartengebühren.

Fristen und Fälligkeiten

Die Zahlung der Gebühr ist im Voraus zu leisten und beginnt mit September eines Kindergartenjahres. 

Die Gebühr kann entweder in einer einzigen Zahlung oder in mehreren Teilzahlungen beglichen werden. Eine monatliche Zahlung ist ebenfalls möglich. In diesem Fall erfolgt die Zahlung in 9 gleichen Raten (beginnend mit September) jeweils spätestens bis zum 5. des Monats. Voraussetzung ist, dass das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichend gedeckt ist.

Die Einschreibung erfolgt am Anfang des Kalenderjahres über die jeweilige Direktion.

Kosten

Die monatliche Gebühr für den Besuch der Kindergärten der Gemeinde Eppan wird vom Gemeindeausschuss festgelegt und beläuft sich derzeit auf:

Kinder ansässig in den Gemeinden Eppan a.d.W. und Kaltern a.d.W.:

  • 72,00 Euro regulärer Unterricht
  • 85,00 Euro verlängerter Unterricht

Kinder nicht ansässig:

  • 81,00 Euro regulärer Unterricht
  • 106,00 Euro verlängerter Unterricht

Die Abbuchung der geschuldeten Gebühr erfolgt monatlich jeweils am 5. des Monats in 9 gleichen Raten beginnend mit 5. September. Die Monatsgebühr, für die in der Gemeinden Eppan a.d.W. ansässigen Kinder wird, um 10,00 Euro für das zweite und jedes weitere Kind reduziert, wenn die Geschwister zur selben Zeit den Kindergarten besuchen und keine Tarifbegünstigung erhalten.

Tarifbegünstigung aus finanziellen Gründen für in der Gemeinde Eppan a.d.W. ansässige Kinder

Ausschlaggebend für die Gewährung einer Begünstigung ist der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL). 
Dieser wird bei der Ausstellung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt. Der Antrag für die Gewährung der Tarifbegünstigung ist ausschließlich online ab August über das Landesportal myCIVIS zu stellen. Anträge, die nach Beginn des Schuljahres gestellt werden, gelten als verspätete Anträge. Bei einem verspäten Antrag wird die Begünstigung für das darauffolgende Monat gewährt, jedoch nicht rückwirkend.

Der Tarif ist in reduziertem Ausmaß wie folgt geschuldet: 

  • 50 % des Tarifs
    mit Faktor wirtschaftliche Lage von 0,00 bis 1,20
  • 50 % des Tarifs für Familien mit mindestens vier Kindern
    mit Faktor wirtschaftlichen Lage von 0,00 bis 2,50

Eingabe der EEVE-Erklärung

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  • Suche: Ermäßigter Essenspreis Kindergarten
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  • Anmelden (SPID, CNS – Bürgerkarte, CIE - elektronische Identitätskarte)
  • Online Dienst
  • Antrag um Gebührenermäßigung
  • Ausfüllen der Felder: Nummer der FWL - Bescheinigung (1), Ausstellungsdatum (2) Faktor wirtschaftliche Lage an (3)

Zum Dienst

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 05.06.2026, 09:04 Uhr