Die monatliche Gebühr für den Besuch der Kindergärten der Gemeinde Eppan wird vom Gemeindeausschuss festgelegt und beläuft sich derzeit auf:
Kinder ansässig in den Gemeinden Eppan a.d.W. und Kaltern a.d.W.:
- 72,00 Euro regulärer Unterricht
- 85,00 Euro verlängerter Unterricht
Kinder nicht ansässig:
- 81,00 Euro regulärer Unterricht
- 106,00 Euro verlängerter Unterricht
Die Abbuchung der geschuldeten Gebühr erfolgt monatlich jeweils am 5. des Monats in 9 gleichen Raten beginnend mit 5. September. Die Monatsgebühr, für die in der Gemeinden Eppan a.d.W. ansässigen Kinder wird, um 10,00 Euro für das zweite und jedes weitere Kind reduziert, wenn die Geschwister zur selben Zeit den Kindergarten besuchen und keine Tarifbegünstigung erhalten.
Tarifbegünstigung aus finanziellen Gründen für in der Gemeinde Eppan a.d.W. ansässige Kinder
Ausschlaggebend für die Gewährung einer Begünstigung ist der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL).
Dieser wird bei der Ausstellung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt. Der Antrag für die Gewährung der Tarifbegünstigung ist ausschließlich online ab August über das Landesportal myCIVIS zu stellen. Anträge, die nach Beginn des Schuljahres gestellt werden, gelten als verspätete Anträge. Bei einem verspäten Antrag wird die Begünstigung für das darauffolgende Monat gewährt, jedoch nicht rückwirkend.
Der Tarif ist in reduziertem Ausmaß wie folgt geschuldet:
- 50 % des Tarifs
mit Faktor wirtschaftliche Lage von 0,00 bis 1,20 - 50 % des Tarifs für Familien mit mindestens vier Kindern
mit Faktor wirtschaftlichen Lage von 0,00 bis 2,50
- Rufen Sie das Landesportal myCIVIS auf (https://my.civis.bz.it)
- Dienste
- Suche: Ermäßigter Essenspreis Kindergarten
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- myCIVIS.login
- Anmelden (SPID, CNS – Bürgerkarte, CIE - elektronische Identitätskarte)
- Online Dienst
- Antrag um Gebührenermäßigung
- Ausfüllen der Felder: Nummer der FWL - Bescheinigung (1), Ausstellungsdatum (2) Faktor wirtschaftliche Lage an (3)