Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Informationen zum Ablauf der Gründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Dienst aktiv

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Für wen

Zwei volljährige Personen, die bereits zusammenleben und nicht durch Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Ehe- oder zivilrechtliche Lebensgemeinschaft verbunden sind.

Beschreibung

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht aus zwei volljährigen Personen, die stabil durch partnerschaftliche Liebesbeziehungen sowie gegenseitige materielle und moralische Unterstützung verbunden sind.

So geht's

Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an buergerdienste@eppan.eu und fügen Sie die Ausweisdokumente bei.  Die Erklärung kann auch direkt beim Meldeamt abgegeben werden.

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Fotokopie der Ausweise

Was Sie erhalten

Gründung einer nichteheleichen Lebensgemeinschaft.

Fristen und Fälligkeiten

Man kann die Gründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ganzjährig beantragen.

Kosten

Für diesen Dienst ist keine Gebühr geschuldet.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.04.2026, 11:22 Uhr