Informationen zum Ablauf der Gründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Dienst aktiv
Zwei volljährige Personen, die bereits zusammenleben und nicht durch Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Ehe- oder zivilrechtliche Lebensgemeinschaft verbunden sind.
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht aus zwei volljährigen Personen, die stabil durch partnerschaftliche Liebesbeziehungen sowie gegenseitige materielle und moralische Unterstützung verbunden sind.
Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an buergerdienste@eppan.eu und fügen Sie die Ausweisdokumente bei. Die Erklärung kann auch direkt beim Meldeamt abgegeben werden.
Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:
Gründung einer nichteheleichen Lebensgemeinschaft.
Man kann die Gründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ganzjährig beantragen.
Für diesen Dienst ist keine Gebühr geschuldet.
Bedingungen und Konditionen für den Zugang und die Nutzung des Dienstes
Zuletzt aktualisiert: 22.04.2026, 11:22 Uhr