Standesamtliche Bescheinigungen und Auszüge

Für die Personenstandsregister können Bescheinigungen, Registerauszüge sowie vollständige Abschriften zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen beantragt werden.

Dienst aktiv

hand-schreiben

Für wen

Die Bescheinigungen/Auszüge werden an alle Interessierten kostenlos ausgegeben.

Beschreibung

Es können Bescheinigungen oder Auszüge aus dem entsprechenden Register oder vollständige Abschriften der betreffenden Akte (Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft, Tod) beantragt werden.

Es werden ausschließlich Bescheinigung und Auszüge abgefasst deren Originalakt in Eppan a.d.W. ausgestellt wurde.

Allgemeine Informationen

Die Bescheinigungen enthalten nur die persönlichen Daten der betreffenden Person und die Kennzahl der entsprechenden Akte im standesamtlichen Register.

Die Auszüge aus dem Register enthalten auch andere Angaben sowie eventuelle Anmerkungen, die in der entsprechenden Akte im standesamtlichen Register aufscheinen.

Die vollständigen Abschriften der Akten sind originalgetreue Kopien der im entsprechenden Register aufbewahrten und aktualisierten Akte.

Geburtsbescheinigungen

  • Geburtsurkunde (mit Geburtsort, Geburtsdatum und Kennzahl der Akte). 
  • Auszug aus dem Geburtenregister (mit den Daten der Urkunde und anderen zusätzlich beantragten Daten, wie z.B. Uhrzeit der Geburt, Angabe der Mutter- und Vaterschaft, Angabe der Eröffnung oder Schließung einer eventuellen Vormundschaft, Pflegschaft, Sachwalterschaft).
  • Die Aushändigung einer allumfassenden Kopie ist nur bei Bestehen eines gegenwärtigen, konkreten Interesses von Seiten der antragstellenden Person möglich, oder wenn sich der Antrag auf sich selbst bezieht, und keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Ehebescheinigungen

  • Trauschein (mit Ort und Datum der Eheschließung, Personalien der Eheleute und Kennzahl der Akte).
  • Auszug aus dem Trauungsregister (mit den Daten des Trauscheins und anderen zusätzlich beantragten Daten, wie z.B. Güterstand, Anmerkungen betreffend Vermögensabkommen, Trennung der Eheleute).
  • Die Aushändigung einer allumfassenden Kopie ist nur bei Bestehen eines gegenwärtigen, konkreten Interesses von Seiten der antragstellenden Person möglich, oder wenn sich der Antrag auf sich selbst bezieht, und keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Partnerschaftsbescheinigungen

  • Partnerschaftsschein (mit Ort und Datum der Eintragung der Lebenspartnerschaft, Personalien und Wohnsitz der LebenspartnerInnen, Personalien und Wohnsitz der Trauzeugen, Güterstand und Kennzahl der Akte).
  • Die Aushändigung einer allumfassenden Kopie ist nur bei Bestehen eines gegenwärtigen, konkreten Interesses von Seiten der antragstellenden Person möglich, oder wenn sich der Antrag auf sich selbst bezieht, und keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

Todesbescheinigungen

  • Sterbeurkunde (mit Ort und Datum des Todes und Kennzahl der Akte).
  • Auszug aus dem Sterberegister (mit den Daten der Sterbeurkunde und anderen zusätzlich beantragten Daten wie z.B. die Personalien der verwitweten Person und die Uhrzeit des Todes).
  • Die Aushändigung einer allumfassenden Kopie ist nur bei Bestehen eines gegenwärtigen, konkreten Interesses von Seiten der antragstellenden Person möglich, oder wenn sich der Antrag auf sich selbst bezieht, und keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

So geht's

per E-Mail

Schicken Sie das ausgefüllte und digital unterzeichnete Formular (oder legen Sie als Alternative zur Unterschrift ein Foto Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises bei,

an die E-Mail Adresse buergerdienste@eppan.eu.

Persönlich

Geben sie den Antrag persönlich beim Standesamt im Rathaus ab.

Achtung!

Die standesamtlichen Bescheinigungen beziehen sich auf Daten, die ab 1924 in den standesamtlichen Registern eingetragen wurden. Bescheinigungen, die sich auf die Zeit vor 1924 beziehen, werden von den zuständigen Pfarrämtern ausgefertigt: Pfarramt St. Michael oder Pfarramt St. Pauls

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (Formular für Bescheinigungen oder Auszüge, Formular für die vollständige Abschrift*)
  • Kopie Ihrer Identitätskarte

*Formular für die vollständige Abschrift der Akten: Die Aushändigung einer vollständigen Abschrift ist nur bei Bestehen eines gegenwärtigen, konkreten Interesses von Seiten der antragstellenden Person möglich, oder wenn sich der Antrag auf sich selbst bezieht, und keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.

STANDESAMT 

Für alle Fragen und Informationen wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.

Was Sie erhalten

  • Geburtsbescheinigung: Auszug aus dem Register der Geburtsurkunden
  • Ehebescheinigung: Auszug aus dem Register der Trauungsurkunden
  • Bescheinigung der eingetragenen Partnerschaft: Auszug aus dem Register der eingetragenen Partnerschaften
  • Todesbescheinigung: Auszug aus dem Register der Todesurkunden

Für bestimmte standesamtliche Bescheinigungen, die im Ausland Verwendung finden, ist weder die Legalisierung noch die Übersetzung notwendig, da dazu folgende Modelle benutzt werden können:

Fristen und Fälligkeiten

Die standesamtlichen Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate lang gültig.

Kosten

Für Bescheinigungen und Auszüge aus den Standesamtsregistern werden keine Gebühren erhoben.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 12.05.2026, 11:56 Uhr