Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft von Seiten minderjähriger Kinder italienischer NeubürgerInnen

Nach dem Gesetz können Kinder von Ausländern die italienische Staatsbürgerschaft erwerben.

Dienst aktiv

italienische Staatsbürgerschaft

Für wen

Eltern, die italienische Staatsbürger sind und zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsbürgerschaft minderjährige Kinder haben, die mit ihnen zusammenleben, die in Italien geboren sind und die seit mindestens zwei Jahren oder, wenn sie jünger sind, seit ihrer Geburt in Italien wohnhaft sind, und die für ihre Kinder die italienische Staatsbürgerschaft beantragen möchten.

Eltern, die italienische Staatsbürger sind und nach dem Erwerb der Staatsbürgerschaft seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung in Italien wohnhaft sind und mindestens zwei Jahre vor der Geburt im Ausland eines jeden Kindes in Italien wohnhaft waren, und die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsbürgerschaft minderjährige Kinder haben, die mit ihnen zusammenleben und seit mindestens zwei Jahren in Italien wohnhaft sind, und die für ihre Kinder die italienische Staatsbürgerschaft beantragen möchten.

Beschreibung

Mutter und Vater, die italienische NeubürgerInnen und mit ihren minderjährigen Kindern in der Gemeinde Eppan a.d.W. wohnhaft sind und die italienische Staatsbürgerschaft für ihre Kinder beantragen möchten.

So geht's

Nach dem Treueeid für die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft informiert der Standesbeamte den Ausländer bzw. die Ausländerin darüber, dass seine/ihre minderjährigen Kinder die italienische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie mit ihm/ihr zusammenleben.

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:

Für jedes im Ausland geborene minderjährige Kind, das mit dem Elternteil zusammenlebt:

  • Originalausfertigung der Geburtsurkunde, übersetzt und von einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Behörde legalisiert;
  • Geburtsbescheinigung oder Auszug aus dem Geburtenregister mit Apostilla;
  • Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister gemäß internationalem Modell oder Geburtsurkunde gemäß Standardmodell i.S. der EU-Verordnung 2016/1191.

Für jedes minderjährige Kind, das mit dem Elternteil zusammenlebt:

  • Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung

STANDESAMT 

Für alle Fragen und Informationen wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.

Was Sie erhalten

Die italienische Staatsbürgerschaft und eine neue Identitätskarte.

Fristen und Fälligkeiten

Die Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft kann ganzjährig vorgenommen werden.

Kosten

Stempelmarke (für die Umschreibung jeder einzelnen Geburtsakte) zu 16,00 Euro.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.04.2026, 10:35 Uhr