Erneuerung der Erklärung über den gewohnheitsmäßigen Aufenthaltsort

Pflichten der Nicht-EU-BürgerInnen, deren Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist.

Dienst aktiv

Erneuerung der Erklärung über den gewohnheitsmäßigen Aufenthaltsort

Für wen

Nicht-EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in der Gemeinde Eppan a.d.W., die ihre Aufenthaltsgenehmigung erneuert haben.

Beschreibung

Nicht-EU-BürgerInnen müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung angeben, ob sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde beibehalten.

So geht's

Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es als einzelne PDF-Datei:

Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments bei. 

Dies gilt nicht, wenn das Formular digital signiert ist oder die verwendete PEC-Adresse im INAD registriert ist.

Oder kommen Sie persönlich in das Meldeamt.

Was ist notwendig

  • Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben
  • Neue Aufenthaltsgenehmigung und Reisepass 

Was Sie erhalten

Durch die Erneuerung der Erklärung über den gewohneitsmäßigen Aufenthaltsort bleiben Sie weiterhin im Meldeamtregister eingetragen.

Fristen und Fälligkeiten

Ein ausländischer Staatsangehöriger ist verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung eine Erklärung über seinen gewöhnlichen Aufenthaltort beim Meldeamt abzugeben.

Wird die Erklärung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung eingereicht, erhält der Ausländer ein Aufforderungschreiben vom Amt für demographische Dienste. Er hat dann weitere 30 Tage Zeit, um die Erklärung unter Vorlage seiner neuen Aufenthaltsgenehmigung beim Amt einzureichen, andernfalls wird er aus dem Meldeamtregister gestrichen.

Wenn die neue Aufenthaltsgenehmigung gerade ausgestellt wird, empfiehlt es sich im Meldeamt vorstellig zu werden, um nicht zu riskieren, aus dem Meldeamtregister gelöscht zu werden.

Kosten

Der Dienst ist kostenlos.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.08.2026, 16:11 Uhr