Bürger*innen können sich an die Gemeinde wenden, um ein vidimiertes Register zu erhalten.
Dienst aktiv
Bürger*innen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit allgemeine Register führen.
Die Vidimierungen der allgemeinen Register werden von dem Bürgerschalter, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1 kostenlos durchgeführt.
Die Bürger*innen, welche ein vidimiertes Register benötigen, füllen den entsprechenden Antrag aus und begeben sich zum Bürgerschalter, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1.
Das ausgefüllte Formular für den Antrag auf Vidimierung des Registers und das entsprechende Register.
Das vidimierte Register
Für die Vidimierung bestehen keine Fristen. Der Antrag kann jederzeit im Laufe des Jahres gestellt werden.
Für diesen Dienst ist keine Gebühr geschuldet.
Bedingungen und Konditionen für den Zugang und die Nutzung des Dienstes
Zuletzt aktualisiert: 07.04.2026, 10:01 Uhr