Kodex des Dritten Sektors: Vidimierung des Verzeichnisses der Freiwilligen

Körperschaften des Dritten Sektors haben die Möglichkeit, das Verzeichnis ihrer Freiwilligen bei der zuständigen Gemeinde vidimieren bzw. abstempeln zu lassen.

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Vidimierung des Verzeichnisses der Freiwilligen

Für wen

Die Körperschaften des Dritten Sektors.

Beschreibung

Die Körperschaften des Dritten Sektors können sich zur Vidimierung bzw. Stempelung des sogenannten Verzeichnisses der Freiwilligen an die jeweilige Gemeinde wenden.

So geht's

Die Körperschaften des Dritten Sektors können sich für die Vidmierung/Stempelung des sog. Verzeichnisses der Freiwilligen (vgl., insbesondere, Artt. 17 und 18 GvD Nr. 117/2017 und Art. 3 M.D. vom 06.10.2021) an die Gemeinde wenden, wo besagte Körperschaft ihren Sitz hat.

Was ist notwendig

Das Formular für den Antrag auf Vidimierung des Verzeichnisses der Freiwilligen und das entsprechende Register.

Was Sie erhalten

Das vidimierte Register.

Fristen und Fälligkeiten

Es bestehen keine Fristen oder Fälligkeiten. Die Inanspruchnahme des Dienstes ist ganzjährig möglich.

Kosten

Für diesen Dienst ist keine Gebühr geschuldet.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.04.2026, 10:46 Uhr