Genehmigungsverfahren für kleinere bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft für Privatpersonen und Grundstückseigentümer.
Dienst aktiv
Für Bürgerinnen und Bürger sowie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die sogenannte geringfügige Eingriffe („Bagatelleingriffe“) in Natur und Landschaft beantragen möchten.
Dieser Dienst ermöglicht die Durchführung geringfügiger Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, das gemäß Artikel 103, Absatz 11 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9 auf die im Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a), b), c), d), e) und f) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 06.11.1998, Nr. 33 genannten Eingriffe Anwendung findet.
Die Ermächtigung zur Durchführung der beantragten geringfügigen Eingriffe.
Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 30 Tage ab dem Datum der Protokollierung des Antrags.
IBAN - IT03N0825558160000300099007 SWIFT/BIC - RZSBIT21048
Angabe der Parzelle
Bedingungen und Konditionen für den Zugang und die Nutzung des Dienstes
Zuletzt aktualisiert: 26.03.2026, 17:42 Uhr