Die Beeidigte Baubeginnmitteilung (BBM) ist eine Mitteilung, die ein befähigter Techniker vor Beginn von Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten bei der Gemeinde einreicht.
Dienst aktiv
Bauherren und beauftragte Techniker
Für die Erstellung der beeidigten Baubeginnmitteilung (BBM) ist die Unterstützung eines befähigten, in einem Berufsverzeichnis eingetragenen Technikers erforderlich.
Die Beeidigte Baubeginnmitteilung (BBM) ist eine Mitteilung, die ein befähigter Techniker vor Beginn von Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten bei der Gemeinde einreicht, sofern diese Arbeiten nicht in den Anhängen C, D und E des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 aufgeführt sind.
Ein befähigter Techniker.
Ihr Techniker erhält über das SUAP-Portal eine Mitteilung.
Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 30 Tage.
Sekretariatsgebühren
IBAN - IT03N0825558160000300099007
SWIFT/BIC - RZSBIT21048
Zahlungsgrund: Angabe der Parzelle
Bedingungen und Konditionen für den Zugang und die Nutzung des Dienstes
Zuletzt aktualisiert: 12.05.2026, 11:07 Uhr