Verzeichnis der Laienrichter

Das Verzeichnis der Laienrichter umfasst geeignete Bürgerinnen und Bürger für Einsätze am Schwurgericht und Berufungsschwurgericht.

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Themen
Verzeichnis der Laienrichter

Für wen

Einen Antrag auf Eintragung in die Verzeichnisse der Laienrichter für das Schwurgericht und das Berufungsschwurgericht kann jeder stellen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Eintragung in den Wählerlisten der Gemeinde;
  • italienische Staatsbürgerschaft und Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte;
  • guter Leumund (eine Anforderung, die nicht mehr bescheinigt werden kann, sich aber aus dem Strafauszug ergibt);
  • Alter von mindestens 30 Jahren und höchstens 65 Jahren;
  • Besitz des Mittelschulabschlusses für das Schwurgericht bzw. des Reifediploms einer Oberschule für das Berufungsschwurgericht;
  • Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises (mindestens Stufe „B1 (ex C)“ für das Schwurgericht und mindestens Stufe „B2 (ex B)“ für das Berufungsschwurgericht).

Das Amt des Laienrichters nicht übernehmen können:

  • die Richter, und im Allgemeinen, die Beamten, welche im Dienst der Justizverwaltung stehen oder derselben zugewiesen sind;
  • im Dienst stehende Zugehörige der Streitkräfte oder Zugehörige von Polizeiorganen jeglicher Art, auch wenn diese nicht dem Staat unterstehen;
  • Geistliche jedweder Religionsgemeinschaft und Ordensmitglieder.

Beschreibung

Das Verzeichnis der Laienrichter des Schwurgerichts und des Berufungsschwurgerichts besteht aus zwei getrennten Listen, die Bürgerinnen und Bürger enthalten, die bei der Besetzung des Schwurgerichts und des Berufungsschwurgerichts bei Gerichtsverhandlungen als Beisitzer herangezogen werden können. Die Aktualisierung findet alle zwei Jahre von April bis Juli statt.

So geht's

Die Eintragung erfolgt auf Antrag der interessierten Person oder von Amts wegen und bleibt so lange gültig, bis die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Die Justizorgane ziehen aus dem Verzeichnis die Mitglieder, die in Prozessen die Geschworenengerichte bilden sollen.
Die Bewerbungen werden bis zum 31. Juli der ungeraden Jahre auf folgende Weise eingereicht:

  • per E-Mail an die folgende Adresse: buergerdienste@eppan.eu;
  • per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse: eppan.appiano@legalmail.it;
  • per Post mittels Einschreiben mit Rückschein bis zum oben genannten Termin (es gilt der Poststempel der Annahmestelle);
  • direkte Abgabe im Wahlamt, im Protokollamt im Rathaus der Gemeinde Eppan a.d.W., Rathausplatz 1.

Die Streichung aus den Verzeichnissen kann von Amts wegen in den in Artikel 12 des Gesetzes 287/51 vorgesehenen Fällen erfolgen.

Was ist notwendig

  • Antragformular
  • Kopie des Personalausweises (nicht erforderlich, wenn das Formular digital signiert wird) 

Was Sie erhalten

Die Eintragung in das Verzeichnis der Laienrichter.

Fristen und Fälligkeiten

Die Anträge müssen bis zum 31. Juli der ungeraden Jahre eingereicht werden.

Kosten

Für diesen Dienst ist keine Gebühr geschuldet.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Datei

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.04.2026, 11:57 Uhr