Die Eintragung erfolgt auf Antrag der interessierten Person oder von Amts wegen und bleibt so lange gültig, bis die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Die Justizorgane ziehen aus dem Verzeichnis die Mitglieder, die in Prozessen die Geschworenengerichte bilden sollen.
Die Bewerbungen werden bis zum 31. Juli der ungeraden Jahre auf folgende Weise eingereicht:
- per E-Mail an die folgende Adresse: buergerdienste@eppan.eu;
- per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse: eppan.appiano@legalmail.it;
- per Post mittels Einschreiben mit Rückschein bis zum oben genannten Termin (es gilt der Poststempel der Annahmestelle);
- direkte Abgabe im Wahlamt, im Protokollamt im Rathaus der Gemeinde Eppan a.d.W., Rathausplatz 1.
Die Streichung aus den Verzeichnissen kann von Amts wegen in den in Artikel 12 des Gesetzes 287/51 vorgesehenen Fällen erfolgen.