Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Gemeinde des Wohnsitzes. Im Rahmen des Verfahrens prüft die Behörde sorgfältig, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die lückenlose Aufenthaltsdauer und die ordnungsgemäße Eintragung im Melderegister.
Wenn alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, kann die italienische Staatsbürgerschaft zuerkannt werden. Mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft erlangt die Person sämtliche Rechte und Pflichten eines italienischen Staatsbürgers, wie beispielsweise das Wahlrecht sowie den uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen Leistungen.