Erwerb der Staatsbürgerschaft seitens AusländerInnen, die in Italien geboren und volljährig geworden sind

AusländerInnen, die seit der Geburt in Italien leben, können ab dem 18. Lebensjahr die Staatsbürgerschaft beantragen.

Dienst aktiv

Themen
Staatsbürgerschaft

Für wen

Ausländer und Ausländerinnen im Alter zwischen 18 und noch nicht 19 Jahren, die in Italien geboren sind und sich dort seit ihrer Geburt ununterbrochen und rechtmäßig (d. h. im Besitz einer regulären Aufenthaltserlaubnis) aufgehalten haben.

Beschreibung

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Gemeinde des Wohnsitzes. Im Rahmen des Verfahrens prüft die Behörde sorgfältig, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die lückenlose Aufenthaltsdauer und die ordnungsgemäße Eintragung im Melderegister.

Wenn alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, kann die italienische Staatsbürgerschaft zuerkannt werden. Mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft erlangt die Person sämtliche Rechte und Pflichten eines italienischen Staatsbürgers, wie beispielsweise das Wahlrecht sowie den uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen Leistungen.

So geht's

Der Standesbeamte informiert die ausländischen Bürger und Bürgerinnen, die kurz vor ihrem 18. Geburtstag stehen, über die Möglichkeit, eine Willenserklärung zum Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit abzugeben. Die Willenserklärung liegt im Standesamt auf.

Was ist notwendig

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind:

  • Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Antrag auf Abgabe der Erklärung
  • Beleg betreffend die Zahlung von 250,00 € zu Gunsten des Innenministeriums

STANDESAMT 

Für alle Fragen und Informationen wenden Sie sich an unsere Standesbeamten im Rathaus - Erdgeschoss Zimmer 6 A/B oder senden Sie eine E-Mail an buergerdienste@eppan.eu oder rufen Sie uns an: Telefonnummer +39 0471 084 457.

Was Sie erhalten

Die italienische Staatsbürgerschaft und eine neue Identitätskarte.

Fristen und Fälligkeiten

Mann muss die italienische Staatsbürgerschaft seitens AusländerInnen, die in Italien geboren und volljährig geworden sind im Alter zwischen 18 und noch nicht 19 Jahren beantragen.

Kosten

  • Stempelmarke für Antrag 16,00 Euro
  • Bestätigung der Posteinzahlung von 250,00 Euro.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.04.2026, 10:14 Uhr