Verkehrsbeschränkungen

Aktuelle Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.

St. Michael

  • Vom 20.01.2025 bis zum 28.02.2025 gilt auf dem von den Grabungsarbeiten betreffenden Straßenabschnitt auf dem öffentlichen Parkplatzes in der Bozner Straße (Tetter Parkplatz) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung. Innerhalb der ob genannten Zeitspanne wird der Verkehr in den, von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
  • Ab sofort bis zum 31.03.2025, von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf folgenden öffentlichen Parkplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge: Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Hugo-Zuber-Weg (Kreuzungsbereich Sillweg) und Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Sillweg (Kreuzungsbereich Hugo-Zuber-Weg ).
  • Vom 18.02.2025 bis zum 19.02.2025, gilt täglich von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr, in der Bozner Straße beim Haus Nr. 51 eine abwechselnde Einbahnregelung.
  • Vom 24.02.2025 bis zum 25.02.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf dem Parkplatz „Widumanger“ ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung . Am 24.02.2025 und am 25.02.2025, täglich von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, wird der H.W.Tyrol Platz ab der Kreuzung mit der J.-G.-Plazer Straße bis zur Mittelpunktbibliothek der Fahrzeugverkehr mehrmals kurzfristig unterbrochen (max. 5min).
  • Vom 19.02.2025 bis zum 28.02.2025, täglich von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, tretet gilt im Kreuzungsbereich St. Antonius Weg/ Kalterer Straße eine abwechselnde Einbahnregelung in Kraft .
  • Faschingsumzug - am 27.02.2025 tritt auf folgenden Straßen ein kurzfristiges Fahrverbot für alle Fahrzeuge in Kraft, die Durchfahrt der Busse und Citybusse wird gewährleistet, es kommt zu kurzen Verzögerungen von 9.30 bis 10.20 Uhr: Hans-Weber-Tyrol-Platz, St.-Michael-Platz, Goldgasse, J.-G.-Plazer-Straße, J.-Innerhofer -Straße, St.-Anna-Weg, Albertus-Magnus-Platz, Bahnhofstraße Rathausplatz und Kapuzinerstraße zur Schule.
  • Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz) 
    • Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
    • Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
    • Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
    • Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
  • Neuregelung Goldgasse: Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
  • Neuregelung Krafußweg:
    • obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
    • obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
  • Neuregelung St.-Michael-Platz:
    • die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
    • Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
  • Neuregelung Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29. 
  • Neuregelung Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
    • Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
  • Neuregeleung Rosslaufweg:
    • Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
    • Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
    • Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
    • Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
    • Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
    • Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.

St. Pauls

  • Vom 07.01.2025 bis zum 28.02.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, in folgenden Straßenabschnitten folgende Verkehrsregelung :
    • abwechselnde Einbahnregelung und Schließung des Gehsteiges im St. Justina Weg vom Paulser Platz bis zum Haus Nr. 46;
    • abwechselnde Einbahnregelung im Aichweg ab der Kreuzung mit dem St. Justina Weg (Haus Nr. 27) bis zum Haus Nr. 30;
    • Schließung des Aichweges für den Fahrzeugverkehr vom Haus Nr. 30 bis zum Haus Nr. 60; die Umleitung des Fahrzeugverkehrs wird an Ort und Stelle ausgeschildert;
    • abwechselnde Einbahnregelung und Schließung des Gehsteiges im Aichweg, ab der Kreuzung mit dem St. Justina Weg (Haus Nr. 41) bis zum Haus Nr. 110;
    • abwechselnde Einbahnregelung im St. Justina Weg (Bauernfeind) ab dem Haus Nr. 30 bis zum Haus Nr. 38;
      Die Fahrzeuge und Busse müssen im Schritttempo fahren und können bei Notwendigkeit kurzfristig angehalten werden.
      Der Verkehr wird mittels Ampel oder Lotsen geregelt. Die Busse werden nicht umgeleitet.
  • Vom 27.01.2025 bis zum 28.02.2025, gilt täglich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in folgenden Straßenabschnitten folgende Verkehrsregelung:
    • Missianerweg: abwechselnde Einbahnregelung vom Haus Nr. 2 bis zum Haus Nr. 4B;  
      die Fahrzeuge der Anrainer müssen im Schritttempo fahren und können bei Notwendigkeit kurzfristig angehalten werden;
    • Aichweg: Schließung des Gehsteiges und abwechselnde Einbahnregelung ab der Kreuzung mit dem St. Justina Weg bis zum Haus Nr. 76;  
      bei Notwendigkeit wird der Straßenabschnitt für den Fahrzeugverkehr gesperrt und die Umleitung des Fahrzeugverkehrs an Ort und Stelle ausgeschildert;
      innerhalb der ob genannten Zeitspanne wird der Verkehr in den , von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
  • Vom 17.02.2025 bis zum 21.03.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, in folgenden Straßenabschnitten eine abwechselnde Einbahnregelung : Schloss Warth Weg: vom Haus Nr. 19 bis zum Paulser Platz, Paulser Platz, St. Justina Weg: ab der Kreuzung mit dem Paulser Platz bis zum Haus Nr. 6. Der Verkehr wird mittels Lotsen oder Ampel geregelt.
  • Vom 17.02.2025 bis zum 21.03.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf zwei Parkflächen auf der Südseite des öffentlichen Parkplatzes beim Feuerwehrhaus St. Pauls ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellfahrzeuge.
  • Faschingsumzug - am 27.02.2025 tritt auf folgenden Straßen ein kurzfristiges Fahrverbot für alle Fahrzeuge in Kraft, die Durchfahrt der Busse und Citybusse wird gewährleistet, es kommt zu kurzen Verzögerungen von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr: Schulweg, Schloss-Warth-Weg, Paulser Straße, Paulser Platz über den Schloss-Warth-Weg und den Schulweg zur Schule; in St. Pauls wird die Freiwillige Feuerwehr dazu ermächtigt, die Verkehrsregelung durchzuführen
  • Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
  • In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
  • Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
  • Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls. 
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Schulstraße: In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.   

Girlan

  • Vom 18.11.2024 bis zum 30.06.2025, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf zwei öffentlichen Autoabstellplätzen in der Marktstraße beim Haus Nr. 9 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Faschingsumzug - am 27.02.2025 tritt auf folgenden Straßen ein kurzfristiges Fahrverbot für alle Fahrzeuge in Kraft, die Durchfahrt der Busse und Citybusse wird gewährleistet, es kommt zu kurzen Verzögerungen von 10.15 bis 11.00 Uhr in der Girlaner Straße, Girlaner Platz, St.-Martin-Straße bis zur „Bar Greifenburg“, Marktstraße bis zur „Bürgerstube“, Am Eichamt Straße und Girlaner Straße direkt in den Schulhof; in Girlan wird die Freiwillige Feuerwehr dazu ermächtigt, die Verkehrsregelung durchzuführen.
  • Neuregelung öffentlicher Parkplatz in der St.-Martin-Straße: 
    • ab sofort gilt ein durchgehendes Parkverbot für Lkw auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz in der St.-Martin-Straße gebührenpflichtige Stellplätze
    • auf den zwei mittleren Parkreihen auf dem Parkplatz in der St.-Martin-Straße an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten; 
    • die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste halbe Stunde nicht angerechnet wird; das entsprechende Ticket muss trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Frangart

  • Faschingsumzug - am 27.02.2025 tritt auf folgenden Straßen ein kurzfristiges Fahrverbot für alle Fahrzeuge in Kraft, die Durchfahrt der Busse und Citybusse wird gewährleistet, es kommt zu kurzen Verzögerungen von 9.30 bis 10.00 Uhr in der Sigmundskroner Straße (von der Schule bis zum Spielplatz); in Frangart wird die Freiwillige Feuerwehr dazu ermächtigt, die Verkehrsregelung durchzuführen.

Montiggl

  • Vom 18.02.2025 bis zum 20.02.2025, wird täglich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, die Montiggler Straße beim Haus Nr. 80A für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert. Der Citybus wird umgeleitet. Innerhalb der obgenannten Zeitspanne wird der Verkehr in den, von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt. 
  • Vom 17.02.2025 bis zum 05.03.2025, gilt täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im Hocheppaner Weg vom Haus Nr. 2A bis zum Haus Nr. 5 eine abwechselnde Einbahnregelung.

Unterrain

Derzeit gibt es in der Fraktion Unterrain keine Verkehrsbeschränkungen.

Missian

  • Vom 27.01.2025 bis zum 28.02.2025, gilt täglich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in folgenden Straßenabschnitten folgende Verkehrsregelung:
    • Missianerweg: abwechselnde Einbahnregelung vom Haus Nr. 2 bis zum Haus Nr. 4B;  
      die Fahrzeuge der Anrainer müssen im Schritttempo fahren und können bei Notwendigkeit kurzfristig angehalten werden;
    •  Aichweg: Schließung des Gehsteiges und abwechselnde Einbahnregelung ab der Kreuzung mit dem St. Justina Weg bis zum Haus Nr. 76;  
      bei Notwendigkeit wird der Straßenabschnitt für den Fahrzeugverkehr gesperrt und die Umleitung des Fahrzeugverkehrs an Ort und Stelle ausgeschildert; 
      innerhalb der ob genannten Zeitspanne wird der Verkehr in den , von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
  • Faschingsumzug -  am 27.02.2025 tritt auf folgenden Straßen ein kurzfristiges Fahrverbot für alle Fahrzeuge in Kraft, die Durchfahrt der Busse und Citybusse wird gewährleistet, es kommt zu kurzen Verzögerungen von 9.45 Uhr bis 11.00 Uhr im Missianer Weg, der St.-Apollonia-Straße und im Huberfeldweg zum Spielplatz; in Missian wird die Freiwillige Feuerwehr dazu ermächtigt, die Verkehrsregelung durchzuführen
  • Ausweisung des öffentlichen Parkpatzes im Missianerweg bei der Hausnummer 39 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Samstag von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nr. 10566 vom 19.09.2024.
  • Öffentlicher Parkplatz im Hocheppaner Weg 
    • Die Stellplätze auf dem gesamten Parkplatz im Hocheppaner Weg sind von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 4,50 Euro pro Tag. Das entsprechende Ticket muss gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.Außerhalb des obgenanten Zeitfensters gilt ein Parkberbot mit Zwangsabschleppung für alle Fahrzeuge.

Perdonig

Derzeit gibt es in der Fraktion Perdonig keine Verkehrsbeschränkungen.

Gaid

Derzeit gibt es in der Fraktion Gaid keine Verkehrsbeschränkungen.

Berg

  • Vom 06.02.2025 bis zum 28.02.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird der Platzlweg in folgenden Abschnitten für den Fahrzeugverkehr geschlossen:
    • vom Haus Nr. 1 bis zur Kreuzung beim Haus Nr. 4;
    • vom Haus Nr. 1A bis zur Kreuzung beim Haus Nr. 4;
    • von der Kreuzung beim Haus Nr. 4 bis zum Haus Nr. 11;
    • vom Haus Nr. 11 bis zum Haus Nr.33; 

      Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.

Gand

  • Vom 26.08.2024 bis zum 25.04.2025, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr, wird der Kastanienweg beim Haus Nr. 15 für zwei Stunden drei Mal in der Woche für den Fahrzeugverkehr geschlossen. Das Fahrverbot für Lkw’s wird in dieser Zeitspanne aufgehoben.
  • Ab sofort bis zum 30.04.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr ab dem Haus Nr. 28 im Badlweg in Richtung Haus Nr.11 in der Stanis Gruber Straße eine Verengung der Fahrbahn.
  • Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
  • Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.

Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren

  • Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entlang der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren: die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
  • Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
  • Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde.

17.02.2025

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