Verkehrsbeschränkungen

Aktuelle Verkehrsbeschränkungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen in unserer Gemeinde, gegliedert nach Fraktionen.

St. Michael

  • Ab dem 01.04.2025 bis zum 31.05.2025, von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf folgenden öffentlichen Parkplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge:
    • Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Hugo-Zuber-Weg (Kreuzungsbereich Sillweg) 
    • Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Sillweg (Kreuzungsbereich Hugo-Zuber-Weg ) 
      Innerhalb der ob genannten Zeitspanne wird der Verkehr in den, von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
  • Vom 14.04.2025 bis zum 30.09.2025, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf dem öffentlichen Parkplatz (oberhalb der Kletterhalle) in der Kapuzinerstraße ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Vom 05.05.2025 bis zum 05.10.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf sieben Autoabstellplätzen auf der Westseite des öffentlichen Parkplatzes in der Kapuzinerstraße (bei der Raiffeisenhalle in St. Michael) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung .
  • Vom 08.05.2025 bis zum 06.06.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird der Wartlweg ab der Kreuzung mit der Montiggler Straße (LS55) bis zum Haus Nr. 18 für den Fahrzeugverkehr geschlossen . Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
  • Vom 12.05.2025 bis zum 06.06.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, werden folgende Straßenabschnitte für den Fahrzeugverkehr geschlossen, ausgenommen für die Anrainer:
    • Reinspergweg: ab der Kreuzung mit dem Krafussweg bis zur Kreuzung mit dem Aichweg; 
    • Aichweg: ab der Kreuzung mit dem Reinspergweg bis zum Haus Nr. 6; 
    • Maderneidstraße: ab der Kreuzung mit dem Reinspergweg bis zur Kreuzung mit der Paulser Straße.
       Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert. Innerhalb der ob genannten Zeitspanne wird der Verkehr in den, von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
  • Vom 19.05.2025 bis zum 19.06.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird in der Bahnhofstraße, ab der Kreuzung mit dem Unteralberweg bis zum Haus Nr. 55, der Gehsteig geschlossen und es gilt eine abwechselnde Einbahnregelung . Der Verkehr wird mittels Ampel geregelt. Für die Fußgänger wird ein Gehweg errichtet. Innerhalb der ob genannten Zeitspanne wird der Verkehr in den, von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
  • Vom 26.05.2025 bis zum 20.06.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird der Pigenoer Weg ab dem Haus Nr. 30 bis zum Haus Nr. 25 (Stroblhof) für den Fahrzeugverkehr geschlossen . Der Citybus wird umgeleitet. Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
  • Im Zeitraum vom 01.06.2025 bis einschließlich 30.06.2025, täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, gilt auf den nachfolgend genannten öffentlichen Parkplätzen ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen hiervon sind Baustellenfahrzeuge:
    • Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Hugo-Zuber-Weg (Kreuzungsbereich Sillweg)
    • Kurzzeitparkplätze des Parkplatzes im Sillweg (Kreuzungsbereich Hugo-Zuber-Weg)
  • Festzelt im „Widumanger“ - Vom 03.06.2025 bis zum 15.10.2025 gilt auf dem Parkplatz „Widumanger“ ein Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung.
  • Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von über 2,30 m auf dem öffentlichen Parkplatz in der Bozner Straße (neuer Tetterparkplatz).
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Happymarkt: am Samstag 15. März 2025, 28. Juni 2025 und 27. September 2025jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt folgende Verkehrsregelung:
    • Fahrverbot für Anrainer, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt und Fahrräder, in der Bahnhofstraße ab der Kreuzung mit dem Albertus-Magnus-Platz bis zur Kreuzung mit dem Rathausplatz und auf dem Rathausplatz, ab der Kreuzung mit der Bahnhofstraße und bis zur Kreuzung mit dem Hans-Weber-Tyrol-Platz;
    • Schließung der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße für Ladetätigkeiten, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt;
    • die Zufahrt der Anrainer der verkehrsbeschränkten Zone Josef-Innerhofer-Straße erfolgt in diesem Zeitraum von Süden her über den St.-Anna-Weg;
    • Bei Notwendigkeit: die Teilnehmer am Flohmarkt werden dazu ermächtigt, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz „Lanseranger“ abzustellen.
  • Öffentlicher Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz) 
    • Gebührenpflichtige Stellplätze an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten auf dem öffentlichen Parkplatz in der Boznerstraße (Tetterparkplatz): auf der Parkreihe an der Westseite des Parkplatzes (elf Parkflächen) und auf der südlichen Parkreihe (Doppelreihe) des Parkplatzes (17 Parkflächen und 16 Parkflächen)
    • Die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,70 Euro, wobei die erste Stunde nicht angerechnet wird, das entsprechende Ticket trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
    • Die fünf Parkflächen für Busse auf der Ostseite des Tetterparkplatzes werden gestrichen.
    • Es werden 20 Parkflächen für Pkw auf der Ostseite des Tetterparkplatzes ausgewiesen.
  • Neuregelung Goldgasse: Einbahnregelung von der J.-G.-Plazer-Straße kommend in Richtung Kreuzung Krafußweg
  • Neue Regelung des Fußgängerverkehrs Ausweisung eines Fußgängerweges vom Lanseranger bis zur Bahnhofstraße
  • Neuregelung Krafußweg:
    • obligatorische Fahrtrichtung geradeaus beim Haus Nummer 10 in Richtung Goldgasse
    • obligatorische Fahrtrichtung rechts in Richtung St.-Michael-Platz an der Kreuzung Krafußweg/Goldgasse
  • Neuregelung St.-Michael-Platz:
    • die drei Parkplätze für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz werden gestrichen;
    • Ausweisung von fünf Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Ostseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung eines gebührenpflichtigen Autoabstellpatzes am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Ausweisung von drei Parkplätzen für zweirädrige Fahrzeuge am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz;
    • Streichung von einem gebührenpflichtigen Autoabstellplatz am Beginn der Westseite des St.-Michael-Platz
  • Neuregelung Kreuzungsbereich im Hugo-Zuber-Weg beim Haus Nummer 29: Vorfahrt- und Anhaltepflicht gegenüber der Hauptstraße bei der Zufahrt zum Haus Nummer 25, Nummer 27 und Nummer 29. 
  • Neuregelung Bahnhofstraße(Verbindungsstraße Bahnhofstraße/Bahnhofplatz):
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von null bis 24 Uhr längs der Verbindungsstraße (ab dem Haus Nummer 64) in Richtung Bahnhofplatz;
    • Ausweisung einer Sackgasse am Beginn der Verbindungsstraße beim Haus Nummer 64.
  • Neuregelung Rosslaufweg:
    • Vorfahrt- und Anhaltepflicht für den Fahrzeugverkehr auf der Gemeindestraße bei der Ausfahrt in die Mendelstraße - SS 42 im Kreuzungsbereich bei Km 234 + 650;
    • Zufahrtsverbot für den von der Mendelstraße - SS 42 kommenden Fahrzeugverkehr zur Gemeindestraße beim Kreuzungsbereich bei Km 243 + 650;
    • Einbahnregelung für den Fahrzeugverkehr auf einem Teilstück der Gemeindestraße, und zwar ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 bei Km 234 + 750 in Richtung der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • obligatorischer Richtungspfeil nach links bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 1;
    • Fußgängerübergang bei der Ein- und Ausfahrt bei Haus Nr. 20;
    • Hinweis auf eine Sackgasse nach der internen Kreuzung mit der Vorfahrtstraße;
    • Ausweisung eines Fußgängerweges ab der Kreuzung mit der Mendelstraße - SS 42 - Km 243 + 750 entlang der Gemeindestraße bis zum Ende der ausgewiesenen Sackgasse;
    • Vorfahrtspflicht für den auf dem Teilstück der Gemeindestraße vom Kreuzungsbereich mit der Mendelstraße - SS42 - Km 234 + 750 bis zur internen Kreuzung fahrenden Fahrzeuge gegenüber der internen Vorfahrtsstraße.

St. Pauls

  • Happymarkt: am Samstag 23. August 2025 und 25. Oktober 2025 jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt in St.Pauls folgende Verkehrsregelung :
    • Parkverbot mit Zwangsabschleppung von 0.00 Uhr bis 24.00  auf den zwei doppelten Parkreihen (rechte und linke Seite beim Zugang zum Schulhof) auf dem öffentlichen Parkplatz im Schloß Warth Weg.
  • Vom 12.05.2025 bis zum 06.06.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, werden folgende Straßenabschnitte für den Fahrzeugverkehr geschlossen, ausgenommen für die Anrainer:
    • Reinspergweg: ab der Kreuzung mit dem Krafussweg bis zur Kreuzung mit dem Aichweg; 
    • Aichweg: ab der Kreuzung mit dem Reinspergweg bis zum Haus Nr. 6; 
    • Maderneidstraße: ab der Kreuzung mit dem Reinspergweg bis zur Kreuzung mit der Paulser Straße.
      Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert. Innerhalb der ob genannten Zeitspanne wird der Verkehr in den, von den Arbeiten, betroffenen Teilstücken entsprechend geregelt.
  • Filmaufnahmen 
    • Vom 19.05.2025 bis zum 23.05.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird der St. Justina Weg (bei Zinnenberg) von der Kreuzung mit dem Kreuzsteinweg bis zur Kreuzung mit dem Platzlweg für den Fahrzeugverkehr geschlossen . Zudem tritt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung in Kraft, ausgenommen Fahrzeuge der Veranstalter.
  • „Albolina Film“ Filmaufnahmen
    • Vom 29. Mai 2025 ab 12:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025 um 03:00 Uhr gilt auf der Südseite des Parkplatzes im Schloss-Warth-Weg (beim Feuerwehrhaus St. Pauls) ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung auf einer Fläche von ca. 600 m² , ausgenommen davon sind Fahrzeuge des Veranstalters.
    • Am 29.05.2025 im Zeitraum von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr wird der Fahrzeugverkehr im Huberfeldweg, beginnend ab dem öffentlichen Parkplatz bis zur Kreuzung mit der Unterrainer Straße, aufgrund von Filmaufnahmen mehrfach und kurzfristig unterbrochen  (maximal 10 Minuten).
    • Der St. Justina Weg ist von der Kreuzung mit dem Kreuzsteinweg bis zur Kreuzung mit dem Missianer Weg (beim Haus Nr. 1B) vom 29. Mai 2025, 13:00 Uhr, bis zum 30. Mai 2025, 03:00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt , mit Ausnahme von Fahrzeugen der Veranstalter und der Anrainer;
      Die Mitarbeiter des Veranstalters werden ermächtigt , die Verkehrsregelung durchzuführen.
    • Vom 05.05.2025 bis zum 25.06.2025 und vom 10.07.2025 bis zum 12.07.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf dem Parkplatz im Schloss-Warth Weg (Ex-Gamberoni) auf einer Fläche von ca. 100m² ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Fahrzeuge der Veranstalter.
  • Auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz im Schloss-Warth-Weg wird ein durchgehendes Parkverbot für LKW erlassen.
  • In der Paulser Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen ab der Maderneidstraße bis zum Haus Nr. 28.
  • Paulser Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab der Ex- Feuerwehrhalle (Haus Nr. 28) in Richtung Zentrum St. Pauls.
  • Unterrainer Straße: es gilt ab sofort ein Fahrverbot für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab dem Parkplatz "Unterdorf" in Richtung Zentrum St. Pauls. 
  • Radspur entlang der Paulser Straße und zwar von der Maderneid Straße bis zum Haus Nr. 28 und entlang der Maderneid Straße und zwar vom Haus Nr. 4 bis zur Paulser Straße (ausgenommen der Trakt von 80m zwischen Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 18 ) wird beidseitig für jede Fahrtrichtung eine Radspur laut Art. 3, Absatz 1, Nr. 12-bis der St.V.O. und laut den vom Innenministerium vorgegebenen Kriterien ausgewiesen , welche bei Bedarf auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden dürfen, wobei diese beim Einfahren bzw. beim Befahren der Radspur den Fahrrädern immer die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Schulstraße: In der Paulser Straße werden folgende Vorkehrungen getroffen: Fahrverbot für Fahrzeuge von 7.15 bis 8 Uhr in der Paulser Straße für 100 Meter in Richtung Zentrum St. Pauls bis zum Haus Nummer 40.   

Girlan

  • Vom 18.11.2024 bis zum 30.06.2025, gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, auf zwei öffentlichen Autoabstellplätzen in der Marktstraße beim Haus Nr. 9 ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Baustellenfahrzeuge.
  • Vom 28.04.2025 bis zum 20.05.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird der Lammweg ab der Kreuzung mit dem Weisshausweg bis zum Haus Nr. 37 für den Fahrzeugverkehr geschlossen . Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
  • Happymarkt: am Samstag 26. April 2025 und 24. Mai 2025jeweils von 6.00 bis 18.00 Uhr gilt in Girlan folgende Verkehrsregelung 
    • Fahr- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen die Teilnehmer am Flohmarkt, in der Girlaner Straße ab der Kreuzung Am Eichamt und bis zur Kreuzung mit der Franz-Obersteiner-Gasse.
  • Der Lammweg wird vom 21.05.2025 bis zum 30.05.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, im Abschnitt von der Kreuzung mit dem Weisshausweg bis zum Haus Nr. 37 für den Fahrzeugverkehr gesperrt .Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
  • Jugendradrennen - Vom 24. Mai 2025 um 17:00 Uhr bis zum 25. Mai 2025 um 20:00 Uhr gilt auf dem „unteren“ Parkplatz des Tennisclubs Rungg ein Verkehrs- und Parkverbot mit Zwangsabschleppung. Die Fahrzeuge der Veranstalter und Veranstaltungsteilnehmer sind von diesem Verbot ausgenommen.
  • Feier des Priesterjubiläums - Am Sonntag, den 25. Mai 2025, wird der Girlaner Platz von der Kreuzung mit der Girlaner Straße bis zur Kreuzung mit der St.-Florian-Straße von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt . Die Zufahrt für die Anwohner der St. Martin Straße bleibt jedoch gewährleistet. 
  • Musikfest der Musikkapelle Girlan - In der Girlaner Straße, ab der Kreuzung mit dem Girlaner Platz bis zur Kreuzung Am Eichamt(beim Feuerwehrhaus), gilt an folgenden Tagen ein Fahr- und Parkverbot für den Fahrzeugverkehr :
    • vom 30.05.2025 ab 17.00 Uhr bis zum 31.05.2025 um 01.30 Uhr; 
    • vom 31.05.2025 ab 17.00 Uhr bis zum 01.06.2025 um 01.30 Uhr; 
    • am 01.06.2025 von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr; 
    • am 01.06.2025 von 8.00 bis 17.00 Uhr gilt in der Marktstraße (Teilstück hinter der Grundschule und dem „Tannerhof“) ein Fahr- und Parkverbot für den Fahrzeugverkehr.
  • Neuregelung öffentlicher Parkplatz in der St.-Martin-Straße: 
    • ab sofort gilt ein durchgehendes Parkverbot für Lkw auf dem gesamten öffentlichen Parkplatz in der St.-Martin-Straße gebührenpflichtige Stellplätze
    • auf den zwei mittleren Parkreihen auf dem Parkplatz in der St.-Martin-Straße an Werktagen von Montag bis Samstag von 7 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr für eine maximale Parkdauer von 180 Minuten; 
    • die halbstündige Parkgebühr beträgt 0,50 Euro, wobei die erste halbe Stunde nicht angerechnet wird; das entsprechende Ticket muss trotzdem gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Frangart

  • Neue Verkehrsregelung in der Sigmundskroner Straße - Durchgehendes Parkverbot in der Sigmundskroner Straße in Richtung Dorfzufahrt Weststeite ab der Zufahrt zum Haus Nr. 12 bis zur Kreuzung mit der Sepp Kerschbaumer Straße. 

Montiggl

Derzeit gibt es in der Fraktion Montiggl keine Verkehrsbeschränkungen.

Unterrain

Derzeit gibt es in der Fraktion Unterrain keine Verkehrsbeschränkungen.

Missian

  • „Albolina Film“ Filmaufnahmen
    • Am 29.05.2025 im Zeitraum von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr wird der Fahrzeugverkehr im Huberfeldweg, beginnend ab dem öffentlichen Parkplatz bis zur Kreuzung mit der Unterrainer Straße, aufgrund von Filmaufnahmen mehrfach und kurzfristig unterbrochen  (maximal 10 Minuten).
    • Der St. Justina Weg ist von der Kreuzung mit dem Kreuzsteinweg bis zur Kreuzung mit dem Missianer Weg (beim Haus Nr. 1B) vom 29. Mai 2025, 13:00 Uhr, bis zum 30. Mai 2025, 03:00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt , mit Ausnahme von Fahrzeugen der Veranstalter und der Anrainer;
      Die Mitarbeiter des Veranstalters werden ermächtigt , die Verkehrsregelung durchzuführen.
  • Ausweisung des öffentlichen Parkplatzes im Missianerweg bei der Hausnummer 39 mit einer maximalen Parkdauer von 480 Minuten (8 Stunden), an Werktagen von Montag bis Samstag von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nr. 10566 vom 19.09.2024.
  • Öffentlicher Parkplatz im Hocheppaner Weg 
    • Die Stellplätze auf dem gesamten Parkplatz im Hocheppaner Weg sind von Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt 4,50 Euro pro Tag. Das entsprechende Ticket muss gezogen und sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.Außerhalb des obgenanten Zeitfensters gilt ein Parkberbot mit Zwangsabschleppung für alle Fahrzeuge.

Perdonig

Derzeit gibt es in der Fraktion Perdonig keine Verkehrsbeschränkungen.

Gaid

Derzeit gibt es in der Fraktion Gaid keine Verkehrsbeschränkungen.

Berg

  • Vom 05.05.2025 bis zum 23.05.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird der Schulthauser Weg ab dem Haus Nr. 25 (Stroblhof) bis zur Brücke des Furglauerbaches für den Fahrzeugverkehr geschlossen. Der Citybus wird umgeleitet. Die Umleitung wird an Ort und Stelle ausgeschildert.
  • Filmaufnahmen 
    • Vom 19.05.2025 bis zum 23.05.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wird der St. Justina Weg (bei Zinnenberg) von der Kreuzung mit dem Kreuzsteinweg bis zur Kreuzung mit dem Platzlweg für den Fahrzeugverkehr geschlossen . Zudem tritt ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung in Kraft, ausgenommen Fahrzeuge der Veranstalter.
    • Vom 05.05.2025 bis zum 25.06.2025 und vom 10.07.2025 bis zum 12.07.2025, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt auf dem Parkplatz im Schloss-Warth Weg (Ex-Gamberoni) auf einer Fläche von ca. 100m² ein Parkverbot mit Zwangsabschleppung, ausgenommen Fahrzeuge der Veranstalter.

Gand

  • Vom 29.03.2025 bis zum 27.06.2025, gilt täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, im Rittsteinweg beim Haus Nr. 73 eine abwechselnde Einbahnregelung .
  • Es gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung in beiden Fahrtrichtungen von 30 km/h im Weingüterweg ab dem Haus Nr. 26 bis zum Haus Nr. 6.
  • Es gilt ein Parkverbot auf fünf Stellplätzen auf dem öffentlichen Parkplatz im Lambrechtsweg gegenüber dem Kindergarten Gand an den Schultagen von 7.15 bis 15 Uhr, ausgenommen ermächtigte Fahrzeuge. Diese Anordnung widerruft die Anordnung Nummer 9789 vom 21. Februar desselben Straßenabschnitts, welche in Widerspruch zu dieser Anordnung steht.

Gebührenpflichtige Parkplätze in der Gemeinde Eppan - Abänderung der Gebühren

  • Albertus-Magnus-Parkplatz, Hans-Weber-Tyrol-Platz, Bahnhofplatz (entlang des Lebensmittelgeschäftes), Kapuzinerstraße (Parkplatz entlang der südlichen und östlichen Begrenzungsmauer der Bibliothek), Maria-Rast-Weg - Parkplatz Gieseck, Parkplatz auf dem Michaelsplatz, Parkplatz Girlaner Platz und St.-Martin-Straße (Südseite der Pfarrkirche), Parkplatz Schloss-Warth-Weg ("Kössler"), Parkplatz Schloss-Warth-Weg, Parkplatz Schulweg (rechtsseitig), Parkplatz Bahnhofstraße (ab der Kreuzung mit dem Sillweg und bis zur Zufahrt zum Haus Nr. 60), Parkplatz St.-Martin-Straße und andere gebührenpflichtige Parkplätze in den Ortszentren: die erste halbe Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Parkplatz Hocheppanerweg Weg: Parktarif prot Tag 4,50 Euro;
  • Parkplatz in der Bozner Straße (Tetterparkplatz): die erste Stunde ist unentgeltlich und der Parktarif für jede weitere halbe Stunde beträgt 0,70 Euro;
  • Oberer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 1): Parkdauer bis zu drei Stunden: 3 Euro, Parkdauer von drei bis fünf Stunden: 4,50 Euro; Parkdauer über fünf Stunden: 6,00 Euro;
  • Unterer Parkplatz Montiggl (Parkplatz 2): nur Personenkraftwagen mit einem Parktarif von 2 Euro pro Stunde.

20.05.2025

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