Der Wald gilt für Bürgerinnen und Bürger als wertvoller und schützenswerter Raum. Nur andere Naturgegebenheiten wie beispielsweise eine Berglandschaft oder das Meer können in uns einen vergleichbaren Entspannungs- und Erlebniseffekt auslösen.
Der Wald ist Lebensraum für Fauna und Flora und er schenkt uns zahlreiche Früchte, seien es Kastanien, Pilze, Beeren oder einfache aber zauberhafte Naturmaterialien wie Moos, Blätter oder Zweige.
Und das Ökosystem Wald ist auch Holzlieferant. Die Holzverwaltung obliegt in unserer Gemeinde zum Großteil der Eigenverwaltung. Ein Komitee, in gleicher Zusammensetzung wie der Gemeindeausschuss, verwaltet die mit der Holzernte zusammenhängenden Durchforstungen, Pflegemaßnahmen und Schlägerungen. Unter ordentlicher Schlägerung versteht man die Entnahme des im Behandlungsplan festgelegten Zehnjahreshiebsatzes (4.000 m³ jährlich). Die Forststation, welche die Auszeigen der zu fällenden Pflanzen in Übereinkunft mit der Eigenverwaltung vornimmt, führt Bilanz über die ausgezeigten Holzmengen. Nur wenn die Natur ruht und die Bäume nicht „im Saft sind“, sog. Saftruhe, sind Holzschlägerungen erlaubt.
Nutzungsberechtigte – das sind Gemeindebürger, welche seit mindestens 4 Jahren in der Gemeinde ansässig und in die Wählerlisten eingetragen sind - haben das Recht, Holz für den Eigenbedarf aus dem Wald zu beziehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Waldwege jederzeit befahren und dem Wald eigenständig Holz entnommen werden darf. Eine kurze schriftliche Anfrage reicht aus, um in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu werden. Sobald entsprechende Mengen von der Forstbehörde ausgezeigt und folglich aufgearbeitet wurden, erhält jeder Nutzungsberechtigte eine Holzzuweisung.