Um dieses Verwaltungsverfahren abzuschließen, muss sich, nach Beglaubigung der Unterschrift des/der Verkäufers*In auf der Verkaufserklärung, der/die Käufer*In innerhalb von 60 Tagen an das öffentliche Kraftfahrzeugamt (PRA) oder eine Autoagentur wenden, welche in Folge die Besitzübertragung im öffentlichen Fahrzeugregister vornimmt.